Ruhe! Allgemeines Lärmverbot (Leserbrief TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Ruhe? Allgemeines Lärmverbot? Leider nur für Rasenmäher...

Ein Leserbrief zum TA-Artikel: «Lärmgrenzwert für Rasenmäher geplant», TA vom 09.09.06

Rasenmäher kontra Überflug

Jeder, der seinen Rasen alle zwei bis drei Wochen mäht, ärgert meist seine Nachbarn ob des produzierten Lärms. Er stört in seinem Umfeld vielleicht 50 bis 100 Menschen, dies meist nur für kurze Zeit, niemals vor 7 Uhr, nicht über die Mittagszeit oder nach 19 Uhr und niemals an Sonn- und Feiertagen. Seit das Uvek die Anflüge nach Kloten über die widerrechtliche Flugschneise Süd befiehlt, werden tagtäglich zwischen 6 und 7 Uhr morgens bei jedem einzelnen Überflug mit bis zu 88 dB Tausende regelmässig aus dem Schlaf gerissen! An Samstagen, Sonntagen und deutschen Feiertagen sogar dreimal länger. Der Lärmterror mit seinen Folgeschäden übertrifft für die Südschneiser bei weitem alle Unannehmlichkeiten, die das Uvek mit seiner neuesten Verordnung zu beseitigen hofft. Für den Bundesrat, die Herren der Flughafen Lobby und des Weltoffenen Zürich sind die Folgen der widerrechtlichen Südanflüge für die in der Südschneise mit immensen Verlusten an Lebensqualität und Vermögenswert Wohnenden aber zumutbar. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

ADRIAN SCHOOP, GOCKHAUSEN



Die neuen Vorschriften sind allerdings leicht zu umgehen. Der VFSN zeigt wie: Dieser Rasermäher darf so laut sein wie er will