Bundesrat bestätigt Südstarts geradeaus im SIL-Objektblatt trotz starkem Widerstand aus der Bevölkerung und den betroffenen Städten und Gemeinden im Süden des Flughafens. Rechtsweg erst mit Auflage des überarbeiteten Betriebsreglements möglich.
Wie unter anderem vom Fluglärmforum Süd gefordert, hat der Bundesrat das SIL-Objektblatt überarbeitet. An der grundsätzlichen Option von Südstarts geradeaus bei Bise hält der Bundesrat leider fest. Südstarts geradeaus bei Nebel ordnet er planungsrechtlich jedoch als «Zwischenergebnis» ein, also eine Vormerkung für die nächste Überarbeitung des SIL-Objektblatts. Dennoch bedeutet dies schon heute planungsrechtliche Einschränkungen.
Das Fluglärmforum Süd wird nun im Detail prüfen, welche Auswirkungen die Festlegungen für die dicht besiedelte Region im Süden des Flughafens haben könnten. Insbesondere im Bereich des Nachtfluglärms und der möglichen Routenführung bei Südstarts geradeaus sowie bei der Definition, was eine Bisenlage ist, ergeben sich zahlreiche Fragen.
Das SIL-Objektblatt kann auf dem Rechtsweg nicht zur Überprüfung zurückgewiesen werden. Die Umsetzung der nun festgelegten Rahmenbedingungen erfolgen in einer Neuauflage des Betriebsreglements des Flughafens Zürich. Hier steht der Rechtsweg für die betroffene Bevölkerung und die Städte und Gemeinden offen. Stellungnahme zum SIL-Objektblatt