Flughafen Zürich: Bundesrat genehmigt Anpassung des SIL-Objektblatts

Publiziert von VFSN-info am

Bern, 19.09.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 die Anpassung des SIL-Objektblatts des Flughafens Zürich genehmigt. Sie ist das Ergebnis einer vertieften Prüfung der Lärmsituation in der Nacht und beinhaltet Massnahmen, um den Fluglärm in der Nacht zu vermindern.

Im Jahr 2021 hiess das Bundesverwaltungsgericht mehrere Beschwerden gegen das Betriebsreglement 2014 des Flughafens Zürich gut. Das Gericht beauftragte daraufhin das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), die Nachtlärm- und Verspätungssituation von 23.00 bis 23.30 Uhr neu zu beurteilen und die Auswirkungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), für diese Zeit neu festzulegen. Das angepasste SIL-Objektblatt enthält Massnahmen, um den Nachtfluglärm zu reduzieren. Um diese umzusetzen, sind Anpassungen am Betriebsreglement des Flughafens Zürich erforderlich.

Massnahmen zur Lärmreduktion in der Nacht

Der Grossteil der Massnahmen ist bereits heute im SIL-Objektblatt verankert, so die Pistenverlängerungen, die Südabflüge geradeaus bei Bise, optimierte Routenführungen oder moderne Flugverfahren. Das BAZL hat ihre Wirksamkeit erneut überprüft und in einem Grundlagenbericht festgehalten. Zu den neuen Massnahmen gehört die Einführung deutlich erhöhter Gebühren für Starts von Langstreckenflügen der lauten Lärmklassen nach 23.00 Uhr. Ziel dieser Massnahme ist es, dass die Fluggesellschaften alle Mittel zur Reduktion von Verspätungen nutzen und leisere Flugzeuge einsetzen. Dies würde zu einer wesentlichen Reduktion der nächtlichen Lärmimmissionen führen.

Das Objektblatt enthält neu eine Auflage, die den Flughafen Zürich dazu verpflichtet, Verbesserungen der Infrastruktur und des Betriebs für die Reduktion der Verspätungen zu verwenden. Eine Erhöhung der maximal planbaren Starts und Landungen darf erst erfolgen, wenn die zulässigen Lärmimmissionen eingehalten sind. Der SIL hat die Gebiete mit Lärmbelastung bisher für den Tag (06.00 bis 22.00 Uhr) und die erste Nachtstunde (von 22.00 bis 23.00 Uhr) dargestellt. Neu wird nun, wie vom Bundesverwaltungsgericht verlangt, auch die zweite Nachtstunde, das heisst von 23.00 Uhr bis Mitternacht, separat ausgewiesen.

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)

Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt. Dieses legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur verbindlich fest. Zudem enthält es verbindliche Vorgaben zum Betrieb, dem Flugplatzperimeter, der Lärmbelastung, der Hindernisbegrenzung, dem Natur- und Landschaftsschutz sowie der Erschliessung eines Flugplatzes. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und für die Bewilligung von Flugplatzanlagen. Erst in diesen Verfahren ist eine gerichtliche Überprüfung möglich.

Links

Zürich: Objektblatt vom 19.09.2025 (Gesamtbericht) (PDF, 6 MB, 19.09.2025)

Stellungnahme des VFSN gegen die neuen Südstarts geradeaus - 15.2.2025

Medienmitteilung Fluglärmforum Süd - 20.9.2025

Dokumente zu den SIL-Serien