Der Kanton als Rückversicherer für den Flughafen (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am

Abkommen über Vorfinanzierung eines Teils der Lärmkosten - Beteiligung an Unique reduziert.

Eine Vereinbarung zwischen Unique und dem Kanton soll sicherstellen, dass die Flughafenbetreiberin auch bei hohen Entschädigungsforderungen nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.

kg. Mit Hilfe des Kantons kann die Flughafen Zürich AG (Unique) ein Problem lösen, mit dem sie sich seit längerem herumschlägt: Wie finanziert sie Entschädigungen für Hauseigentümer, deren Liegenschaften wegen des Fluglärms an Wert verlieren? Vorgesehen ist dafür ein Lärmfonds von Unique, der aus dem «Lärmfünfliber» von Passagieren und mit Landegebühren der Fluggesellschaften geäufnet wird. Ende letzten Jahres betrug das Fondsvermögen 161,2 Mio. Fr., pro Jahr kommen rund 50 Mio. Fr. dazu. Gemäss Schätzungen des Kantons könnten sich Entschädigungsforderungen auf 0,8 bis 1,2 Mrd. Fr. und die Kosten für Schallschutzmassnahmen auf 200 bis 300 Mio. Fr. belaufen - insgesamt müsste also ein Betrag von 1 bis 1,5 Mrd. Franken aus dem Fonds finanziert werden. Falls die Gerichte Hauseigentümern Entschädigungen in dieser Höhe zusprechen und falls die Urteile schneller gefällt werden, als der Fonds geäufnet wird, käme Unique in beträchtliche Schwierigkeiten.

Höhere Kreditlimite für Unique

Jetzt haben Unique und der Kanton eine Vereinbarung geschlossen, die am Donnerstag an Medienkonferenzen der beiden Beteiligten erläutert worden ist. Für den Kanton traten Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer, Finanzdirektor Hans Hollenstein sowie Thomas Nideröst vom Amt für Verkehr vor die Medien. Gemäss der Vereinbarung muss Unique dafür sorgen, dass sie Lärmkosten bis zu einer Höhe von 1,1 Mrd. Fr. selber tragen kann. Sie beschafft sich eine für Lärmkosten reservierte Kreditlimite von 200 Mio. Fr. und nimmt für den Fonds eine Obligationenanleihe von 150 Mio. Fr. auf. Dieser Teil des Fondbestandes ist heute im Unternehmen investiert. Künftig wird der Fonds als separates Vermögen angelegt. Das bringe auch mehr Transparenz bei der Verwendung der Gelder, versprach Fuhrer. Allerdings formulierte Nideröst sehr offen, finanziert werde daraus «alles, was mit Lärm zu tun hat». Fluglärmgegner hatten kritisiert, dass Unique Fondsgelder für Dachziegelklammerungen oder Honorare von Gutachtern und Anwälten verwendete.

Im Gegenzug übernimmt der Kanton die Rolle des Rückversicherers, wie es Hollenstein formulierte. Übersteigen die voraussichtlichen Lärmkosten 1,1 Mrd. Fr., muss der Kanton Entschädigungen vorfinanzieren, die auf Forderungen aus der Zeit vor dem 1. Juni 2001 zurückgehen, dem Datum der Flughafenprivatisierung. Bis zu diesem Datum war er Inhaber der Betriebskonzession. Den vorfinanzierten Betrag soll er samt marktüblichem Zins aus dem Lärmfonds zurückerhalten. Als Risikoausgleich bezahlt Unique dem Kanton das für die fünfte Bauetappe gewährte Darlehen von 300 Mio. Fr. vorzeitig zurück. Sie beantragt deshalb der Generalversammlung vom 11. April eine Kapitalerhöhung um diesen Betrag. Zudem reduziert der Kanton seine Beteiligung an Unique auf das gesetzliche Minimum von 33,3 Prozent plus eine Aktie. Er erreicht dieses Ziel, indem er bei der Kapitalerhöhung nicht mitmacht und 3 bis 4 Prozent seiner Aktien zum Emissionspreis der neuen Aktien an Unique verkauft. Heute ist der Kanton mit 45,34 Prozent beteiligt.

Wie gross ist das Risiko, dass die Steuerzahler tatsächlich einen Teil der Lärmkosten vorfinanzieren müssen? Weder Fuhrer noch Hollenstein vermochten diese Frage am Donnerstag zu beantworten. Die Aussichten, dass Unique die Lärmkosten selber tragen könne, seien dank der Vereinbarung «deutlich gestiegen» sagte Fuhrer. Sie wies mehrmals darauf hin, dass der Kanton Zürich so oder so für Forderungen aus der Zeit vor der Privatisierung hafte, die heute vier Fünftel aller Forderungen ausmachten. Die Haftungsfrage wird dann aktuell, wenn die Entschädigungen nicht aus dem Lärmfonds finanziert werden können.

Bund lehnte Vorfinanzierung ab

Dass die Vereinbarung nötig wurde, hängt mit einem Versäumnis bei der Privatisierung zusammen: Damals waren die möglichen Entschädigungen gegenüber Hauseigentümern bei der Bewertung der Aktiven und Passiven nicht berücksichtigt worden. Man war davon ausgegangen, dass Unique als neue Konzessionsinhaberin solche Entschädigungen aus dem Fonds abdecken könne. Später hatte Unique wiederholt auf das Risiko hingewiesen, dass Entschädigungen höher ausfallen könnten als budgetiert und dass notwendige Rückstellungen in der Bilanz nicht durch genügend Eigenkapital gedeckt sein könnten. Deshalb hatte die Flughafenbetreiberin den Bund mehrmals aufgefordert, den Lärmfonds zu übernehmen, was dieser aber ablehnte.

Moderates Wachstum am Flughafen Zürich

ege. An der Medienkonferenz der Flughafen Zürich AG bezeichnete Verwaltungsratspräsident Andreas Schmid die mit dem Kanton Zürich gefundene Lösung für den Lärmfonds als Meilenstein. Die einzig sachgerechte Lösung wäre jedoch die Übernahme des Fonds durch den Bund. Schmid verwies weiter auf die ungleiche Behandlung des Bundes von Lärmentschädigungen im Flugverkehr im Vergleich zu Schiene und Strasse. Die Lärmgebühren, welche die Flugpassagiere zu bezahlen hätten, seien ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil des Flughafens Zürich gegenüber den ausländischen Konkurrenten.

Im ersten vollen Betriebsjahr seit Beendigung der 5. Bauetappe weist die Flughafen Zürich AG einen Gewinn von 59,1 Millionen Franken aus. Die Zahl der Passagiere stieg 2005 um 3,7 Prozent auf 17,88 Millionen, wovon 12,5 Millionen Lokalpassagiere waren. Die Zunahme bei den Lokalpassagieren beträgt 1,2 Prozent, bei den Umsteigepassagieren knapp 10 Prozent. Die Swiss hat ihren Anteil am gesamten Passagieraufkommen in Zürich auf 50,6 Prozent erhöht (Vorjahr 48,1 Prozent), auf die Swiss-Partner entfallen 12,1 Prozent. Die Zahl der Flugbewegungen hat um lediglich 0,3 Prozent zugenommen. Sie beträgt für das vergangene Jahr 267 363 Starts und Landungen. Bei der Fracht fielen knapp 9000 Tonnen mehr an als im Vorjahr; insgesamt wurden am Flughafen Zürich 372 400 Tonnen Fracht umgeschlagen.

Der Umsatz im Fluggeschäft, der im Berichtsjahr 418,9 Millionen Franken beträgt, ist im Vergleich zur Zunahme bei den Passagieren unterproportional gewachsen. Der Grund liegt in erster Linie beim starken Anstieg der Zahl der Transferpassagiere, welche deutlich tiefere Gebühren bezahlen als die Lokalpassagiere. Überproportional zum Passagieraufkommen hat sich hingegen der Umsatz im Nicht-Fluggeschäft erhöht. Er legte im Kommerzbereich um 4,2 Prozent auf 283,4 Millionen Franken zu. Die Erträge aus dem Duty-free-Geschäft, dem Detailhandel und den Restaurants liegen um 16 Prozent höher als im Vorjahr.

Wie Flughafendirektor Josef Felder vor den Medien ausführte, ist die Kauffreude speziell im Luxussegment zu spüren. Der Flughafen Zürich gehöre mit seinem Angebot wieder zur Spitze Europas, wie aktuelle Passagierumfragen belegten (NZZ 9. 3. 06). Deutlich verbessert werden konnte die Pünktlichkeit, obwohl der Zürcher Flughafen mit den negativen Auswirkungen der deutschen Flugbeschränkungen nach wie vor zu kämpfen hat.

Die Kosten für die Sicherheit haben sich als Folge der verschärften internationalen Vorschriften um 7 Prozent auf 78,3 Millionen Franken erhöht. Andreas Schmid erinnerte daran, dass die private Flughafengesellschaft bei der Sicherheit hoheitliche Aufgaben übernehme und auch zu bezahlen habe.

Kritiker werfen Unique Abwälzung des Risikos vor

ark. Die Reaktionen auf die Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Flughafen AG waren mehrheitlich kritisch. Von den Parteien, die sich zu Wort meldeten, äusserte sich einzig die CVP positiv. Das Engagement sei in zweifacher Hinsicht richtig, heisst es in einer Mitteilung. Zum einen werde die Finanzierung des Lärmschutzes ermöglicht, zum anderen werde die enge Verflechtung von Kanton und Flughafen entscheidend gelockert. Jetzt müsse dies auch auf personeller Ebene vorangetrieben werden.

Die SP sieht alte Muster bestätigt

Die SP hingegen sieht das «alte Muster» bestätigt, wonach die Gewinne den privaten Aktionären, die Risiken aber dem Staat verbleiben. Die Partei fokussiert ihre Kritik auf das Engagement Martin Ebners als Flughafen-Aktionär. Durch die geplante Kapitalerhöhung könne der Financier seinen Anteil noch vergrössern. Damit mache sich der Kanton abhängig von einem Kapitalisten, der bei der Mehrung des Shareholder-Value und seines eigenen Vermögens keine Skrupel kenne, lautet die etwas eigenartige Argumentation der SP. Die Grünliberalen sind ebenfalls skeptisch. Ein weiteres Mal komme der Verdacht auf, dass sich Unique beim Kanton finanziell absichern wolle. Sie fordern die Finanzkommission des Kantonsrats auf, das Geschäft genau zu überprüfen, um so bösen Überraschungen vorzubeugen.

Verbände fordern Plafonierung

Der Dachverband Fluglärmschutz, ein Zusammenschluss von Bürgerinitiativen rund um den Flughafen (ohne den Süden), sieht mit der Vereinbarung ein grosses Risiko auf die Zürcher Steuerzahler zukommen. Besonders stossend sei, dass die Fluglärm-geplagte Bevölkerung nun auch noch ihre Entschädigung selber bezahlen solle. Ähnlich argumentiert der Schweizerische Schutzverband gegen Flugimmissionen. Er kritisiert, dass die Lärmkosten auf die Allgemeinheit überwälzt werden. So habe die Bevölkerung nicht nur unter mehr Lärm zu leiden, sondern müsse die Gegenmassnahmen auch noch (vor)finanzieren. Die Mitteilungen beider Verbände münden in einer Empfehlung zur Annahme der Plafonierungsinitiative.



Noch kein Fall gerichtlich entschieden

ark. Bisher ist im Kanton Zürich noch kein Fall von Minderwert-Entschädigung bei Liegenschaften gerichtlich abschliessend beurteilt. Deshalb ist die Prognose der Gesamtkosten sehr schwierig. Derzeit läuft ein Pilotverfahren zwischen der Flughafen Zürich AG und den Besitzern von 19 repräsentativen Liegenschaften in Opfikon. Die im vergangenen Jahr durchgeführten Einigungsverhandlungen scheiterten erwartungsgemäss. Als nächste Instanz wird die eidgenössische Schätzungskommission die Fälle beurteilen. Die Parteien werden deren Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen, da es eine ganze Reihe von offenen rechtlichen Fragen zu klären gilt. So will Unique beispielsweise durchsetzen, dass eine Entschädigung nur dann ausbezahlt werden muss, wenn sich der Minderwert der Liegenschaft durch Fluglärm auf mindestens 33 Prozent beläuft. Orientieren kann man sich heute einzig an Bundesgerichtsurteilen aus dem Jahr 1995 und 1996. Damals hat es 11 Liegenschaftsbesitzern im Umfeld des Flughafens Genf Cointrin Minderwert-Entschädigungen im Umfang von 25 bis 30 Prozent zugesprochen.(NZZ, 17.03.06)


siehe auch:
Fragwürdiger Aktien-Deal (Sonntagszeitung)
Swiss Chef kritisiert Flughafen Lärmfonds (TA)
Flughafen-Deal kostet 73 Millionen (Sonntagszeitung)