Flughafen Zürich: Grundlagen für Erarbeitung der Betriebsvarianten liegen vor (BAZL)

Publiziert von VFSNinfo am

Mit dem Koordinationsgespräch 1 hat der Prozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich einen ersten Meilenstein erreicht. Vertreter von Bund, Kanton Zürich, Flughafen Zürich sowie der Nachbarkantone Aargau und Schaffhausen diskutierten über die Grundlagen für die Erarbeitung der künftigen Betriebsvarianten. Es handelt sich um die Nachfrageprognose bis 2030, die betrieblichen Eckwerte, die Vorgaben für die Be-triebsvarianten und die Kriterien für die Bewertung der Varianten. Grundsätzlich muss eine nachhaltige Fughafenentwicklung gewährleistet werden.

 

Der SIL-Koordinationsprozess dient der Abstimmung der Sachplanung des Bundes für die Infrastrukturanlagen der Zivilluftfahrt mit der Richtplanung der Kantone. Dabei werden die raumplanerischen Rahmenbedingungen für die Benutzung der einzelnen Anlagen festgelegt. Dies geschieht in einem so genannten Objektblatt. Dieses wiederum bildet eine wesentliche Grundlage für das eigentliche Betriebsreglement. Genehmigungsbehörde für das Objektblatt ist der Bundesrat, für das Betriebsreglement das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).
Für den Flughafen Zürich hatte 2001/2002 ein erster SIL-Koordinationsprozess stattgefunden, dessen Ergebnis sich aber als nicht tragfähig erwies. Nachdem ein Mediationsverfahren nicht zustande kam, entschied das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) 2004, einen zweiten Anlauf mit dem SIL-Koordinationsprozess zu unternehmen. In der neuen, vor gut einem Jahr gestarteten Auflage arbeiten das federführende BAZL, der Kanton Zürich und die Flughafen Zürich AG (Unique) in einer Projektorganisation zusammen.
In einer ersten Phase des Prozesses werden die fachlichen Grundlagen für den künftigen Betrieb des Flughafens Zürich erarbeitet, das heisst Betriebsvarianten gebildet, geprüft und verglichen. Die politischen Diskussionen darüber finden in den Koordinationsgesprächen statt, an denen weitere Bundesstellen und die raumplanerisch betroffenen Kantone Aargau und Schaffhausen beteiligt sind. Mit der Bekanntgabe von Zwischenergebnissen wird auch Transparenz geschaffen. In der zweiten Phase ab 2007 findet auf der Basis aller fachlichen Grundlagen sowie terminlich abgestimmt mit der Richtplanung des Kantons Zürich die öffentliche Mitwirkung der Bevölkerung statt.
Gemäss dem luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates vom Dezember 2004 soll sich der Flughafen Zürich als Landesflughafen der Nachfrage entsprechend entwickeln können, sofern der Betrieb den Grundsätzen der Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen (Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft) entspricht. Die Grundlagen für die Erarbeitung der künftigen Betriebsvarianten haben diese Vorgaben deshalb zu berücksichtigen. Am Koordinationsgespräch vom 25. Oktober 2005 wurden die ersten Grundlagen vorgestellt und diskutiert. 

Nachfrageprognose:
Die Firma Intraplan (München) hat eine Prognose für die Nachfrageentwicklung der Schweizer Flughäfen bis 2030 erstellt. Sie kommt für den Flughafen Zürich zum Schluss, dass im Jahre 2020 402\'000 Bewegungen (wovon 367\'000 Linien- und Charterverkehr) und zehn Jahre später 450\'000 Bewegungen (415\'000 Linien- und Charterverkehr) zu erwarten sind. Den Berechnungen sind ein zurückhaltendes Wirtschaftswachstum von 0,5 bis 1,4 Prozent gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sowie eine starke Konkurrenzsituation für Zürich in erster Linie durch die beiden deutschen Flughäfen Frankfurt und München zugrunde gelegt.

Betriebliche Eckwerte:
Basierend auf den Ergebnissen der Nachfrageprognose haben die Fachleute von Bund und Flughafen Zürich die erforderlichen Kapazitäten der Infrastruktur errechnet. Daraus ergab sich, dass für die Zeiten mit Verkehrsspitzen im Jahr 2020 eine Kapazität von 96 Bewegungen pro Stunde erforderlich sein wird und 2030 eine solche von 109 Bewegungen je Stunde. Für das vergangene Jahr wies das angewandte Berechnungsmodell eine notwendige Spitzenkapazität von 60 Bewegungen pro Stunde aus. In der Praxis liegt die Anzahl benötigter Bewegungen zu gewissen Zeiten bereits heute bei 68 Bewegungen. Um den Verkehr mit den genannten künftigen Spitzenkapazitätswerten abwickeln zu können, ist gemäss den Abklärungen mittel- bis langfristig ein Ausbau der Infrastruktur (Neubau einer Piste) erforderlich.
Mit Blick auf die nachhaltige Flughafenentwicklung sind diese Eckwerte aber lediglich als Richtgrössen und nicht als Mindestanforderungen für den zukünftigen Betrieb in Zürich zu sehen. Deshalb sollen neben Varianten, welche die aus der Nachfrageprognose abgeleiteten Eckwerte zu erfüllen vermögen, auch solche erstellt werden, die die Eckwerte nicht erreichen. Die Abwägung zwischen diesen beiden gleichwertigen Gruppen von Betriebsvarianten wird im Bewertungsverfahren erfolgen.

Vorgaben für die Flugbetriebsvarianten:
Die definierten Vorgaben setzen den Rahmen für die Erarbeitung der Betriebsvarianten. Unter anderem muss die Sicherheit des Betriebs gewährleistet sein, die Auswirkungen auf Raum und Umwelt sollen möglichst gering sein, Starts und Landungen aller gängigen Flugzeugtypen sind bei jeder Witterung zu gewährleisten, und es müssen Varianten mit und ohne Berücksichtigung der deutschen Einschränkungen für den Fughafenbetrieb erarbeitet werden.

Kriterien für die Bewertung der Betriebsvarianten:
Die Bewertungskriterien orientieren sich an den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen (Luftfahrtgesetzgebung, Umweltschutzgesetz, Raumplanungsgesetz, Luftfahrtpolitik des Bundes, Flughafenpolitik des Kantons Zürich usw.). Sie sollen gewährleisten, dass die Varianten differenziert bewertet und miteinander verglichen werden können. Der Katalog umfasst 13 ungewichtete Kriteriengruppen aus den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.
Die Teilnehmer des gestrigen Gesprächs haben bis Ende Jahr die Gelegenheit, zu den präsentierten Grundlagen Stellung zu nehmen. Das BAZL wird dann nach Rücksprache mit den Projektpartnern darüber entscheiden. Hernach werden die Grundlagen freigegeben für die weitere Bearbeitung und gestützt darauf die Betriebsvarianten gebildet. Diese Varianten werden danach den notwendigen Sicherheitsprüfungen unterzogen und anhand der Kriterienliste gemessen sowie verglichen. Die Ergebnisse sollen in einem nächsten Koordinationsgespräch im Herbst 2006 diskutiert werden. Anschliessend erfolgt die Wahl der künftigen Betriebsvariante durch die Projektpartner. Gestützt darauf wird das BAZL den Entwurf für das SIL-Objektblatt erarbeiten.

Bern, 26. Oktober 2005
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Kommunikation