Leserbrief: Raumplanung ohne Flugrouten

Publiziert von VFSNinfo am

Im Moment findet eine Revision des Raumplanungsgesetzes des Kantons Zürich statt. Erstaunlicherweise soll diese Revision vorerst ohne Kapitel über den Flughafen Zürich erfolgen, dieses Kapitel wurde kurzfristig ausgeklammert. Auf dem Formular zur Mitwirkung bis zum 30. Juni 2005 kann zu diesem Punkt daher auch nicht Stellung bezogen werden. Wie soll eine Raumplanung ohne Berücksichtigung der Flugrouten überhaupt möglich sein? Es ist bekannt, dass das Raumplanungsgesetz und der SIL (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt) des Bundes ein ähnliches Gewicht auf die Waage bringen. Verzichtet der Kanton hier auf seine Rechte, um dem Bund freies Licht für die Südanflüge zu geben?

Weshalb wird nicht, wie versprochen, schnellstmöglich der gekröpfte Nordanflug eingeführt (dies wäre innert Jahresfrist möglich)? Weshalb wurden im Betriebsreglement 6, entgegen allen Beteuerungen, parallele Süd- und Ostanflüge zugelassen? Will sich unser Regierungsrat hinter dem Bund verstecken, um sich mit einer Ausrede - «Der Bund hat im SIL leider die Südanflüge festgelegt» - aus der Verantwortung zu ziehen? Wir werden nun seit anderthalb Jahren mit klar widerrechtlichem Fluglärm belärmt. Lärm, der regional nicht einmal mit Gehörschutz auf den früheren Pegel reduziert werden kann. Den Lärm haben wir einer Regierung zu verdanken, die die Grundelemente der Volksrechte nicht achtet. Will die Regierung uns einfach übertölpeln?

WERNER FUCHS, WÄDENSWIL

Publiziert, Tagesanzeiger, 31.5.05