Verlängerte Nachtruhe und flexiblere Pistennutzung für den Flughafen (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am

Bund genehmigt vorläufiges Betriebsreglement nur teilweise - empörte Reaktionen

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich teilweise gutgeheissen. Es bringt eine längere Nachtruhe, eine flexiblere Pistenbenutzung, den «Wide Left Turn» und koordinierte Landungen von Süden und Osten. Das Reglement entlastet den Norden und belastet die Bevölkerung im Westen, Süden und Osten des Flughafens zusätzlich. Die Reaktionen sind geharnischt. (NZZ, 31.03.05)


Auszüge:

Nach gut einjähriger Prüfung hat das BAZL am Mittwoch in Zürich seinen Entscheid präsentiert. Direktor Raymond Cron erklärte vor den Medien, man habe das Gesuch teilweise gutgeheissen. Wichtigste bewilligte Elemente sind eine Nachtruhe schon ab 23 Uhr bis um 6 Uhr morgens (statt wie bisher ab 24 Uhr), eine teilweise Flexibilisierung der Pistenbenutzung, das koordinierte Landen sowie der «Wide Left Turn». Nicht gutgeheissen hat das BAZL die Hub-Klausel. Mit dieser wollte der Flughafen zwischen 22 und 23 Uhr nur noch diejenigen Flüge in den Flugplan aufnehmen, die für das Drehkreuz in Zürich von Bedeutung sind. Diese Regelung widerspräche dem bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der EU, sagte Cron. Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag des Flughafens, für Pistensanierungen befristete Abweichungen vom Betriebsreglement selbständig vornehmen zu können.

Kapazitätsgrenze für «Dual Landing
Der Osten des Flughafens wird durch die koordinierten Landungen auf die Pisten 34 und 28 neu auch am Morgen statt wie bisher nur am Abend während der deutschen Sperrzeiten Anflüge erhalten. Mit den koordinierten Landungen will der Flughafen den durch die Südanflüge verursachten Kapazitätsverlust ausgleichen. Das BAZL hat hier aber präventiv eine obere Kapazitätsgrenze von 36 Landungen pro Stunde verhängt, dies entspricht der maximal möglichen Anzahl Landungen von Norden. Im nahen Süden des Flughafens wird der «Wide Left Turn» neue Gebiete beschallen, die bisher keinen Lärm des Zürcher Flughafens zu gewärtigen hatten. Das neue Verfahren muss laut BAZL aus sicherheitstechnischen Gründen eingeführt werden. Wegen der Gefahr eines Zusammenstosses bei gleichzeitigen Starts Richtung Süden und Landungen mit Durchstart aus Norden hat das BAZL im vergangenen Jahr zunächst grössere Sicherheitsabstände und damit eine zeitliche Staffelung des Flugverkehrs verordnet. Nun erhalte man mit Hilfe der räumlichen Entflechtung die Möglichkeit, die verordneten Sicherheitsabstände wieder zu reduzieren.

Aufschiebende Wirkung partiell entzogen
Die neuen Regelungen treten teilweise bereits ab dem kommenden 14. April in Kraft. Der hohe Zeitdruck ist auf die einseitigen deutschen Einschränkungen (DVO) zurückzuführen. Aufgrund der DVO müssen die bisher teilweise über deutschem Gebiet situierten Warteräume ganz innerhalb die Schweizer Grenzen verlagert werden, was einen massiven Umbau des Luftraums bedingte (siehe Artikel im Inlandteil). Für die daraus resultierenden neuen An- und Abflugverfahren hat das BAZL deshalb allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung per sofort entzogen. Ohne diesen Schritt stünden ab Mitte April keine Warteräume mehr zur Verfügung, wodurch laut Cron der Betrieb des Flughafens massiv beeinträchtigt würde. Mit derselben Begründung hatte das BAZL 2003 die rasche Einführung von Südanflügen ermöglicht. Ebenfalls entzogen wurde die aufschiebende Wirkung für die Einführung des «Wide Left Turn», allerdings erst per 30. Oktober 2005. Den Beschwerden gegen alle übrigen Teile des Reglements - darunter die längere Nachtruhe und die flexiblere Pistenbenutzung - hat das Amt die aufschiebende Wirkung belassen. Berechtigt zur Beschwerde bei der zuständigen Rekurskommission Inum sind während der nächsten 30 Tage sämtliche über 10 000 Einsprecher gegen das vorläufige und frühere Betriebsreglement seit 2001.