Lehren aus Luftverkehrs-Vertrag (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am

Vorzeitige Anwendung nur nach Anhörung des Parlaments

Der Bundesrat darf Staatsverträge künftig nur noch befristet und nicht ohne Anhörung des Parlaments vorzeitig anwenden. Der Nationalrat hat die Regierung gegen ihren Willen in der bisherigen Praxis eingeschränkt. Damit will er Situationen wie beim Luftverkehrsabkommen mit Deutschland vermeiden. (NZZ, 22.09.04)

Auszug:

(ap) Gemäss der Lösung, die nun von beiden Parlamentskammern gutgeheissen wurde, kann der Bundesrat künftig Staatsverträge nicht einfach vor der Genehmigung durch das Parlament schon anwenden. Er wird im Gesetz verpflichtet, die zuständigen Kommissionen der beiden Räte vorher zumindest anzuhören. Zudem wird die vorzeitige Anwendung befristet und an spezielle Bedingungen geknüpft. Mit der Gesetzesänderung reagiert das Parlament auf die Kontroverse um den Luftverkehrs-Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland, der teilweise bereits angewendet wurde, als ihn das Parlament letztlich ablehnte. Nach bisheriger Praxis beschloss der Bundesrat eine vorläufige Anwendung eines Vertrags, ohne dass es dazu eine explizite rechtliche Grundlage gegeben hätte.

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Weiter wird der Bundesrat verpflichtet, binnen sechs Monaten nach Beginn der vorgezogenen Anwendung eine Botschaft zur Genehmigung vorzulegen. Ansonsten hat die Vertragsanwendung zu enden.