Angestellte der Stadt Zürich fliegen immer häufiger (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Die Zahl der Flüge hat seit 2015 um über 10 Prozent zugenommen. Der Stadtrat gelobt Besserung.

Die Klimadebatte ist in vollem Gang, der Gemeinderat hat umfassende Klimaziele beschlossen – doch Stadtratsmitglieder und städtische Mitarbeitende setzen sich immer öfter in den Flieger. Von 2015 bis 2018 hat die gesamte Zahl der Flüge von 873 auf 962 und damit um über 10 Prozent zugenommen.

Besonders massiv war die Steigerung bei den Interkontinentalflügen – von 28 auf 83 Flüge. Diese Zahlen gehen aus der Antwort des Stadtrats auf eine Interpellation der grünliberalen Gemeinderäte Guido Hüni und Ronny Siev hervor.

Die Gründe, warum Behördenmitglieder und städtische Angestellte immer mehr fliegen, seien unterschiedlich, schreibt der Stadtrat. Das Departement der Industriellen Betriebe müsse Produktionsanlagen im Ausland besichtigen und das Präsidialdepartement an weit entfernte internationale Kongresse reisen.

Mitarbeiter aus dem Sicherheitsdepartement müssten obligatorische Ausbildungen besuchen, zum Beispiel das Training der Flughafenfeuerwehr in Amsterdam. Eine Analyse zeige, dass die personalrechtlichen Vorgaben, wofür Flüge gebucht werden dürfen, bis auf wenige Ausnahmen eingehalten worden seien.

Der Stadtrat betont, dass die CO2-Kompensation eingehalten werde. Das garantierten die beiden offiziellen Buchungsstellen der Stadt. Die kompensierten Kilometer haben in den vier Jahren massiv zugenommen, was dadurch zu erklären ist, dass vermehrt interkontinentale, also lange Strecken geflogen wurden. 2015 hat die Stadt noch für 1,32 Millionen Kilometer Kompensationen bezahlt, 2018 waren es für 1,993 Millionen Kilometer rund 50 Prozent mehr.

Stadtrat verspricht Abhilfe

Der Stadtrat will sich nun vertieft mit dem Thema Flugreisen auseinandersetzen, verspricht er. «Das Ziel sind konkrete Schritte zur Trendwende und wo betrieblich möglich zur Reduktion der Flugreisen.»

Bei der Wahl des Verkehrsmittels entscheidet in der Stadt die Reisedauer und nicht die Distanz. Im Personalrecht ist festgehalten, dass auf Kurz- und Mittelstrecken auf das Flugzeug verzichtet werden soll. Bei einer Reisezeit von bis sechs Stunden müsse die Bahn benutzt werden. Ab zehn Flugstunden darf Businessklasse gebucht werden.

Tages-Anzeiger, 05.09.2019