Gut, entscheidet das Gericht über den Südanflug (BZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Redaktor Johannes Reichen über den geplanten Südanflug auf den Flughafen Bern-Belp.

Auf dem Gelände der Autobahnraststätte Münsingen steht seit über zwei Jahren ein massiver Sockel. Er ist aus Beton gegossen und wird durch eine zwei Meter hohe Bretterwand abgeschirmt. Zu gebrauchen ist er für nichts. Jedenfalls noch nicht. Denn das Fundament ist ein Teil des neuen satellitengestützten Anflugverfahrens, das die Flughafen Bern AG einführen will. Darauf soll dereinst ein Lichtmast installiert werden, der den Piloten den Weg zum Flughafen im Belpmoos weist.

Mit dem Segen des Kantons hat der Flughafen den Sockel vorsorglich erstellen lassen. Weil die Arbeiten im Zug der Sanierung der Raststätte durchgeführt werden konnten, seien die Kosten tiefer ausgefallen, liessen die Verantwortlichen damals verlauten.

Fingerspitzengefühl haben sie damit nicht bewiesen. Aber Arroganz. Denn das Problem ist, dass das neue Anflugverfahren äusserst umstritten ist und noch in weiter Ferne liegt. Ursprünglich war die Einführung im Jahr 2015 ­geplant, aber nun wird der Südanflug zum Gerichtsfall. Dafür sorgt der Gemeinderat von Münsingen. Er hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht gegen die Bewilligung des neuen Verfahrens, welche das Bazl vor zwei Wochen erteilt hat. Weitere Beschwerden könnten folgen.

Der Widerstand aus Münsingen ist richtig. Er richtet sich zunächst einmal gegen das eigenwillige Bewilligungsverfahren. Mehr als 300 Einsprachen gingen vor vier Jahren gegen die Pläne des Flughafens ein. Eine Reaktion haben die Gemeinden, Organisationen und Privatpersonen vom Bazl nie erhalten. Das ist unverständlich bei einem Projekt dieser Tragweite. Kein Wunder, kommt sich nicht nur die Münsinger Exekutive verschaukelt vor.

Der Gemeinderat sorgt sich auch um eine Zunahme des Fluglärms, weil verbindliche Angaben über die Verteilung der Flüge auf Norden und Süden fehlen. Und er kritisiert, dass in den Unter­lagen falsche Zahlen verwendet werden. Es ist gut, dass solche Vorwürfe nun von einer unabhängigen Stelle geprüft ­werden.

Die Gegner des Südanflugs haben keinen leichten Stand. Denn die Verantwortlichen des Flughafens und das Bazl argumentieren vor allem mit der höheren ­Sicherheit des geplanten Verfahrens. Wer könnte schon etwas dagegen haben? Doch der Flughafen ist heute sicher. Wäre er es nicht, müsste er sofort geschlossen werden.

Nicht nur der Münsinger Gemeinde­rat bezweifelt den Nutzen des Südanflugs. Auch viele Fachleute äussern sich kritisch. Selbst für Skywork-Chef Martin ­Inäbnit bedeutet er keine Verbesserung. Wem sollte er also etwas bringen? Sicher, den Bewohnern im Norden des Flughafens eine kleine Entlastung. Aber sonst? Den Gleitschirmfliegern und Deltaseglern kaum. Sie liefen Sturm, sie sorgen sich um ihre Zukunft in der Region. Ihre Anliegen müssen wie jene der Bewohner im Aaretal berücksichtigt werden – wenn nötig per Gerichtsbeschluss.

Sonst wird der Sockel an der Autobahn auch in Zukunft ein Symbol der Arroganz bleiben.

Berner Zeitung, 09.02.2018