Konsenslösung??? (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Einmal mehr versuchen dünn besiedelte Regionen unter fadenscheinigsten Vorwänden den Fluglärm in den Süden abzuschieben, getreu dem Motto: „Uns die Arbeitsplätze, euch den Fluglärm. Wie üblich unter dem Deckmantel der „fairen und gerechten Fluglärmverteilung“, dem Unwort des Jahrzehnts. Die 137 Gemeinden stehen zwar zum Flughafen - aber nicht zu dem damit verbundenen Fluglärm..

Offensichtlich interessiert es die 137 Gemeinden nicht einen Deut, dass:

  • das Bundesgericht entschieden hat, dass der Süden unzulässig belärmt wird und so schnell wie möglich wieder entlastet werden muss
     
  • sämtliche Gesetze und Verordnungen eine Konzentration des Fluglärms auf dünn besiedelte Gebiete vorsehen. Gemäss dem Grundsatz: „So wenig Fluglärm für so wenig Menschen wie möglich“
     
  • diverse Volksentscheide (JA zum ZFI = Ja zur Fluglärmkonzentration (2007), NEIN zum „Fairflug“ = NEIN zur Fluglärmverteiung sowie NEIN zum Südstart (2009) und NEIN zum Pistenausbauverbot (2011) missachtet werden
     
  • man mit dem Zweckbündnis mit Süddeutschland dem Rest der Schweiz in den Rücken fällt
     
  • die geforderten Südstarts geradeaus einzig dem Flughafen nützen, er bringt ihm mehr Kapazität. Südstarts geradeaus werden abgesehen von den 137 Gemeinden nur vom deutschen Luftfahrtkonzern Lufthansa gefordert.
     
  • von einem Konsens kann keine Rede sein kann. 137 Gemeinden hört sich zwar nach viel an, weil diese Gemeinden aber sehr dünn besiedelt sind, vertreten sie nur ein Bruchteil der Bevölkerung. Eine Minderheit versucht der Mehrheit Fluglärm aufzubürden. Zudem sind die meisten dieser Gemeinden sehr weit weg vom Flughafen und somit nicht betroffen wie z.B. die Stadt St. Gallen.
     
  • die Nordausrichtung historisch gewachsen ist. Zurück zur Nordausrichtung entspricht somit mitnichten einer „Umverteilung“, sondern bedeutet die Rückkehr zum jahrzehntelang gewachsenen Zustand, Befolgen von Gesetzen, Bundesgerichtsentscheiden und Volksentscheiden.

Medienmitteilung VFSN, 07.07.2015


siehe auch:
Flughafen Zürich: Das Gesamtwohl muss im Vordergrund stehen (FZ)