Ausländische Konkurrenten vom Wettbewerb ausgeschlossen (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Die Schweizer Taxifahrer fühlen sich am Flughafen Zürich im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz diskriminiert und vom Bund nicht ernst genommen. Nun freuen sie sich über einen Etappensieg.

Andreas Schürer

Der Bezirksrat Bülach hat im schon lange dauernden Konflikt um die Regelungen für ausländische Taxis am Flughafen Zürich einen Entscheid gefällt, der aufhorchen lässt. Er stellt laut einer Mitteilung vom Mittwoch fest, «dass die gewerbsmässige Fahrgastaufnahme durch ausländische Taxichauffeure mit Limousinen oder Personenwagen bis neun Personen ab dem Flughafen Zürich widerrechtlich ist». Die Stadt Kloten wird angewiesen, Massnahmen zu treffen, um solche Fahrten zu verhindern. Zu prüfen sei allerdings, den ausländischen Anbietern eine Übergangsfrist zu gewähren, da diese sich auf die behördliche Praxis verlassen hätten. Heute gibt es de facto keine Einschränkungen für diese Anbieter, die vor allem aus Deutschland und Österreich operieren. Der Entscheid des Bezirksrats kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden und ist damit noch nicht rechtskräftig.

Mehrere Kehrtwenden

Einen Etappensieg bedeutet der Entscheid für die lose Arbeitnehmerorganisation IG Airport Taxi-Fahrer Zürich. Fünf ihrer Vertreter hatten einen Entscheid der Stadt Kloten angefochten. Diese folgte im August 2012 der Einschätzung des Bundes und stellte sich auf den Standpunkt, dass im Taxistreit das Freizügigkeitsabkommen mit der EU greife und ausländische Anbieter am Flughafen Zürich uneingeschränkt tätig werden dürften.

Zuvor waren in diesem Dossier einige Richtungswechsel zu verzeichnen. So stellten der Bund, der Kanton Zürich, die Stadt Kloten und der Flughafen 2011 ein Konzept vor, das deutschen und österreichischen Taxiunternehmen an 90 Tagen im Jahr erlaubt hätte, Gäste an den Flughafen Zürich zu bringen und auf Bestellung abzuholen. An diesem Konzept meldete jedoch das Europäische Parlament seine Zweifel an – und es verschwand in die Schublade, als Bundesrätin Doris Leuthard in der Absichtserklärung zum Flughafenstreit das Zückerchen in Aussicht stellte, dass gewerbliche Fahrten von Taxis mit deutschem Kennzeichen zum und vom Flughafen Zürich ohne Diskriminierungen erfolgen sollten. Inzwischen wurden die Konflikte um den Fluglärm und die Taxis aber wieder entkoppelt.

Kein Heimatschutz

Betreibt nun der Bezirksrat Bülach Heimatschutz? Der Ratsschreiber Peter Dürsteler widerspricht. Der Entscheid sei auf ein Rechtsgutachten gestützt, das besage, dass in dieser Frage weder das Freizügigkeits- noch das Landverkehrsabkommen zum Zug kämen, weil sie solche Dienstleistungen nicht erfassten. Darum hätten zwei Staatsverträge aus den Jahren 1953 und 1958 noch die volle Rechtskraft. Die Verträge mit Deutschland und Österreich verbieten «Droschken und Mietwagen» eine Aufnahme von Fahrgästen im jeweils anderen Vertragsstaat. Von Heimatschutz könne auch deshalb keine Rede sein, sagt Dürsteler, weil das einheimische Taxigewerbe heute im Vergleich mit der ausländischen Konkurrenz Wettbewerbsnachteile habe und seinerseits diskriminiert würde, entzöge man diesen Staatsverträgen die Wirkung. Wollten der Bund oder die von diesem geleitete Arbeitsgruppe die Regelungen anpassen, müssten sie neue Gesetze erlassen.

Nicht gut ankommen wird der Entscheid des Bezirksrat bei Taxibetrieben in Deutschland und Österreich. Ob sie rekursberechtigt seien, müsse das Verwaltungsgericht entscheiden, sagt Dürsteler. Er gehe jedoch davon aus, dass es die Frage bejahen werde, da diese Unternehmen direkt betroffen seien. Die Stadt Kloten wird laut Stadtpräsident René Huber einen Weiterzug prüfen. Es sei aber am Bund, in diesem Dossier die Grundsatzentscheide zu fällen. Dieser gibt sich noch zurückhaltend. Laut Andreas Windlinger, Sprecher im Bundesamt für Verkehr, wird nun der Entscheid des Bezirksrats analysiert, und daraufhin wird entschieden, ob sich die Arbeitsgruppe, die den 90-Tage-Kompromiss erarbeitet hatte, des Streitthemas wieder annehmen soll.

Wohin die Reise gehen muss, steht für Rudolf Näpflin von der IG Airport Taxi fest. Der Entscheid des Bezirksrats sei für ihn ein Meilenstein, auch wenn ihm klar sei, dass bis zur Umsetzung noch ein weiter Weg zu gehen sei. Auch der Bund müsse endlich die Sorgen des einheimischen Taxigewerbes ernst nehmen und anerkennen, dass dieses heute nicht die gleich langen Spiesse habe wie die ausländische Konkurrenz. Über 90 Prozent der Fahrten ins Ausland würden deshalb von ausländischen Anbietern abgewickelt, sagt Näpflin: «Uns bleiben nur die nicht kostendeckenden Stallfahrten nach Zürich.»

NZZ, 13.02.2012