Fairflug-Intitiative kommt nicht wieder vors Volk (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Laut Bundesgericht hat der Zürcher Regierungsrat das Stimmvolk über die Vorlage korrekt informiert. Deshalb muss die Abstimmung über die Fairflug-Intitiative nicht wiederholt werden.

Mit der Initiative war eine rechtsgleiche Verteilung der Flugbewegungen im gesamten Umkreis des Flughafens Zürich verlangt worden. Das Zürcher Stimmvolk hatte die Vorlage im September 2009 mit 75 Prozent Nein-Stimmen klar abgelehnt. Vor Bundesgericht hatte das Initiativkomitee eine Wiederholung des Urnengangs verlangt.

Verstoss gegen Umweltrecht

Sie warfen dem Regierungsrat vor, in seinem beleuchtenden Bericht zur Abstimmung nicht objektiv und teilweise falsch informiert zu haben. Bei der Wiederholung der Abstimmung sei insbesondere der Hinweis zu unterlassen, dass die Umsetzung der Fairflug-Initiative gegen geltendes Umweltrecht verstosse.

Die Richter in Lausanne haben die Beschwerde nun abgewiesen. Gemäss Urteil wurde dem regierungsrätlichen Bericht in der Abstimmungszeitung auch die Meinung der Initianten gegenüber gestellt. Der Bericht selber enthalte weder falsche noch irreführende Informationen.

Mehr Überflüge im Süden

Die Initiative habe darauf abgezielt, dass die am dichtesten besiedelten Gebiete im Süden des Flughafens vermehrt überflogen werden sollten. Dieses Anliegen verstosse, zumindest in der von den Initianten vorgesehenen Art, gegen das umweltschutzrechtliche Vorsorgeprinzip und gegen raumplanerische Anliegen.

In Anbetracht des eindeutigen Abstimmungsergebnisses wäre der Initiative laut Gericht im übrigen auch dann kein Erfolg beschert gewesen, wenn der Regierungsrat der Vorlage das Prädikat «fair und ausgewogen» nicht abgesprochen hätte. (Urteil 1C_174/2010 vom 14.12.2010)

Tages-Anzeiger, 04.01.2011