Sind Südanflüge zulässig? (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Plädoyers gegen Südanflüge ab Montag vor Bundesverwaltungsgericht

Am Montag beginnt vor dem Bundesverwaltungsgericht die Verhandlung über die Zulässigkeit von Südanflügen auf den Flughafen Zürich. An sechs Tagen werden die beschwerdeführenden Interessenverbände, Privatpersonen, Gemeinden und Kantone ihre Plädoyers halten können.

(sda) 80 Beschwerdeparteien werden zwischen dem 23. und 25. November und dem 30. November und 2. Dezember 2009 Gelegenheit erhalten, vor dem Bundesverwaltungsgericht ihre Bedenken gegen die Rechtmässigkeit der Südanflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten darzulegen.

Der Streit dreht sich um die seit Oktober 2003 praktizierten Südanflüge. Das Anflugverfahren musste eingeführt werden, weil Deutschland nach dem Scheitern des Staatsvertrages mit der Schweiz verfügt hatte, dass der Flughafen während gewissen Sperrzeiten nicht mehr über süddeutsches Gebiet angeflogen werden darf.

Konkret angefochten sind das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigte vorläufige Betriebsreglement sowie die Plangenehmigungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für ein Instrumentenlandesystem auf Piste 34 und für neue Abrollwege ab Piste 28.

Die einzelnen Beschwerdeführer werden je ein 20-minütiges Plädoyer halten können. Durchgeführt wird die öffentliche Anhörung aus Platzgründen im Berner Hotel National. Das Urteil des Gerichts wird dann erst im nächsten Jahr fallen. Der Entscheid wird danach noch beim Bundesgericht angefochten werden können.

NZZ, 19.11.2009


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