Landerechte unter dem Hammer (Zürcher Unterländer)

Publiziert von VFSNinfo am
Kloten Begehrte Airport Slots sollen in den USA zukünftig versteigert werden können

Immer mehr grosse Flughäfen stossen an ihre Kapazitätsgrenzen – Landerechte (Slots) zu bekommen, ist mancherorts kaum noch möglich. In New York überlegt man sich deshalb, diese zu versteigern.

Oliver Steimann


Im Kanton Zürich wird dieses Jahr erneut über eine mögliche Plafonierung der Flugbewegungen debattiert. Gemäss der von 69 Gemeinden eingereichten Behördeninitiative I soll die Gesamtzahl der jährlichen Starts und Landungen künftig 320 000 nicht übersteigen dürfen. Wie diese Begrenzung durchgesetzt werden könnte, ist umstritten. Die Flughafenbetreiberin Unique verweist jeweils auf ihre Konzession, die sie verpflichtet, bei freier Kapazität jedes Flugzeug landen zu lassen. Die Befürworter einer Plafonierung haben hingegen verschiedentlich vorgeschlagen, die verfügbaren Landerechte – Slots genannt – einfach zu versteigern.

Ein solches Vorgehen ist höchst umstritten, wie ein Blick in die USA zeigt. Weil die drei New Yorker Grossflughäfen JFK, Newark und La Guardia an neue Bewerber keine attraktiven Slots mehr vergeben können, hat das US-

Verkehrsministerium im vergangenen August Versteigerungen angekündigt. Rund 90 bis 180 Slots pro Flughafen sollen künftig an den Meistbietenden vergeben werden.

Empörte Fluggesellschaften

Die Regierung will mit dieser Massnahme den Wettbewerb im Luftfahrt-

sektor ankurbeln. Gemäss US-Verkehrsministerin Mary Peters sollen die zu erwartenden Einnahmen gezielt für die Verbesserung der Flughafenkapazitäten verwendet werden. Geplant war ursprünglich, dass die ersten Slot-Auktionen im Frühjahr 2009 stattfinden würden. Doch daraus wird wohl nichts.

Die Ankündigung ist bei vielen Fluggesellschaften nämlich gar nicht gut angekommen. Die Air Transport Association of America (ATA) hat umgehend die US-Luftfahrtbehörde eingeklagt. «Unehrlich und gesetzeswidrig» nennt ATA-Chef James May den Plan, und die Flughafenverwaltung erklärte provokativ, sie würde Fluggesellschaften, die Slots ersteigerten, die Benützung von Gates und Terminals untersagen. Mittlerweile haben die Auktionsgegner einen ersten Erfolg erzielen können. Im Dezember bestätigte das US-Appellationsgericht die aufschiebende Wirkung ihrer Klage. Eine Entscheidung ist damit aber noch keineswegs gefällt.

«Wir können uns nichts wünschen»

Am Flughafen Zürich, der auch ohne Plafonierung zu manchen Tageszeiten kaum noch Slots zu vergeben hat (siehe Grafik) beobachtet man die Entwicklung in den USA mit gemischten Gefühlen. Unique-Sprecherin Sonja Zöchling verweist darauf, dass man selbst auf die Slot-Vergabe keinen Einfluss habe. «Wir können bei der unabhängigen Slot-Koordinationsstelle keine Wünsche anbringen.» Ob die Landerechte bei einer weiteren Verknappung versteigert oder anderswie vergeben würden, sei für die Flughafenbetreiberin nicht zentral: «Der Wettbewerb um die begehrtesten Plätze spielt sich unter den Airlines ab.»

Welche Preise für die Landerechte geboten würden, ist mangels Erfahrungen nicht bekannt. Einen Anhaltspunkt mag die Swiss geben: Als sie 2004 acht Slots in London-Heathrow an British Airways abtrat, erhielt sie dafür 43 Millionen Franken – was Experten als «Schnäppchenpreis» einstuften.

Stichwort: Slot

Ein sogenannter Airport Slot beinhaltet das regelmässig wiederkehrende Nutzungsrecht einer Fluggesellschaft für die gesamte Infrastruktur eines Airports, von der Landung bis zum Start ihrer Maschine. Diese Art von Slot ist die Grundlage für die Planung einer ganzen Saison (Winter- oder Sommerhalbjahr) an jedem grösseren Flughafen.

Im Unterschied dazu ist ein Air Traffic Control Slot jenes Zeitfenster, das der Pilot von der Flugverkehrsleitung vor dem Start zugeteilt bekommt. Dieser Slot ist nur an diesem einen Tag gültig.

Zürcher Unterländer, 10.01.2008