Anstieg des Monitoringwertes des Zürcher Fluglärm-Index im Jahr 2007 (RR)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Regierungsrat hat den ersten formellen Bericht der Volkswirtschaftsdirektion zum Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) verabschiedet. Darin werden die Jahre 2006 und 2007 miteinander verglichen.   Der vom Regierungsrat bei 47‘000 stark belästigten Personen festgelegte ZFI-Richtwert ist im Jahr 2007 nicht überschritten, jedoch nahezu erreicht worden. Der Anstieg von rund acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist auf ein überdurchschnittlich hohes Bevölkerungswachstum in flughafennahen Gemeinden sowie die Zunahme der Flüge zur Nachtzeit zurückzuführen.

Der Monitoringwert, der die aktuelle Anzahl stark belästigter bzw. im Schlaf gestörter Personen ausweist, wuchs von rund 42‘800 (2006) auf rund 46‘300 (2007) an. Dies entspricht einem Zuwachs von 8,3 Prozent. Damit liegt der Monitoringwert 2007 nahe bei dem vom Regierungsrat festgelegten Richtwert von 47‘000 stark belästigten bzw. im Schlaf gestörten Personen. Der Monitoringwert am Tag (06.00 - 22.00 Uhr) ist nur leicht gestiegen. Hingegen liegt der Monitoringwert für die Nacht (22.00 - 06.00 Uhr) deutlich höher als 2006.

Rund ein Viertel der Zunahme stark belästigter bzw. im Schlaf gestörter Personen ist allein auf methodische Verfeinerungen der Datenerhebung zurückzuführen. Dieser Zuwachs ist also nicht durch Änderungen im Flugbetrieb bedingt.

Starkes Bevölkerungswachstum in der Flughafenregion

Zur Erhöhung des Monitoringwertes massgeblich beigetragen hat das über dem kantonalen Durchschnitt liegende hohe Bevölkerungswachstum in flughafennahen Gemeinden. Hier zeigt sich die Attraktivität der Flughafenregion als Wohnort, unter anderem aufgrund ihrer guten Verkehrserschliessung. Bereits seit dem Jahr 2000 liegt die Wachstumsdynamik in diesem Gebiet deutlich über dem kantonalen Durchschnitt.

Der zweite wichtige Grund für den Anstieg des Monitoringwerts 2007 ist die Zunahme von Nachtflügen. Dieser Effekt wird dadurch verstärkt, dass die zusätzlichen Bewegungen nach 22 Uhr zu einem wesentlichen Teil auf Langstreckenflüge zurückzuführen sind. Für diese Flüge werden in der Regel Flugzeuge eingesetzt, die wegen ihrer Grösse und ihres Gewichts lauter sind als Maschinen im Kurz- und Mittelstreckeneinsatz.

Massnahmen in Prüfung

Die von 2005 bis 2007 festgestellten Steigerungsraten des Monitoringwertes erfordern es, zweckmässige Massnahmen im Hinblick auf dessen Senkung zu prüfen und wo immer möglich einzuleiten. Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion deshalb beauftragt, eine systematische, wirkungsorientierte Planung und Evaluation Erfolg versprechender Massnahmen vorzunehmen mit dem Ziel, den Monitoringwert auf lange Sicht so tief wie möglich zu halten. Die Volkswirtschaftsdirektion wird dem Regierungsrat über die Ergebnisse Bericht erstatten.

 

Der vollständige Bericht ist im Internet unter www.vd.zh.ch/zfi abrufbar.

 

Ansprechperson für Fragen heute Dienstag, 16. Dezember, von 13 bis 14.30 Uhr:
Christian Schärli, Abteilungsleiter Flughafen/Luftverkehr, Amt für Verkehr,
Telefon 043 259 54 28


Was ist der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI)?

Im November 2007 hat die Zürcher Bevölkerung den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine realistische Flughafenpolitik» angenommen. Kernstück des Gegenvorschlags ist der ZFI, ein Beurteilungsmass, das die Anzahl der vom Fluglärm tagsüber stark belästigten und in der Nacht in ihrem Schlaf stark gestörten Personen wiedergibt. Deren zulässiger Höchstwert, der so genannte Richtwert, wurde vom Regierungsrat auf 47‘000 Personen festgelegt. Der so genannte Monitoringwert, der jährlich erhoben wird, weist die tatsächliche Anzahl der in einem bestimmten Jahr vom Fluglärm stark belästigten bzw. gestörten Personen aus. Der jährlich zu veröffentlichende Bericht zum ZFI gibt Auskunft über die Entwicklung des Monitoringwerts im Vergleich zum Vorjahr. Ausgewiesen werden auch die Gründe für die Veränderung und die Massnahmen, die vom Regierungsrat bei einer allfälligen Überschreitung des Richtwertes getroffen werden sollen.

Der ZFI ist ein weltweit erstmals zur Anwendung gelangendes Beurteilungsmass, das sich an der subjektiven Lärmbelästigung bzw. an der Störung und nicht an der objektiv gemessenen oder berechneten Belastung orientiert. Er berücksichtigt damit den Umstand, dass sich nicht alle Menschen bei einer bestimmten Lärmbelastung gleich stark gestört / belästigt fühlen. Der ZFI trägt auch den besonders sensiblen Tagesrandstunden Rechnung. Fluglärm von 06.00 bis 07.00 Uhr und von 21.00 bis 22.00 Uhr wird dreimal stärker gewichtet.

Medienmitteilung des Regierungsrates, 16.12.2008