Empfehlung betreffend Deklaration von Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert für die Steuererklärung

Publiziert von VFSNinfo am

Ausgangslage

Aufgrund der neuen Flugrouten im Süden und Osten des Flughafens haben die Immobilien an Wert verloren. Der Wertverlust je Immobilie ist zur Zeit mangels Erfahrungswerten (eingebrochener Markt) nicht bezifferbar. In diesen Tagen erhalten Wohneigentümer die revidierten amtlichen Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte. Es ist zu beachten, dass in diesen Werten der Einfluss des Fluglärms nicht berücksichtigt ist.

Vorgehen Regierungsrat

Entgegen bisheriger Äusserungen gab die kantonale Finanzdirektion letzte Woche bekannt, dass an den bisherigen Eigenmietwerten festgehalten werde; nur in absoluten Ausnahme-fällen könne mittels Gutachten (Liegenschaftenschätzung) eine Reduktion unter Umständen erreicht werden. Die Finanzdirektion betreibt mit dieser unpraktikablen Äusserung eine Art Wirtschaftsförderung für Liegenschaftenschätzer!

Mittels unserer Empfehlung muss nun der Druck auf Regierungsrat / Finanzdirektion zur Präsentation einer reellen Vorgehensweise massiv erhöht werden.

Empfehlung HEV Dübendorf & Oberes Glattal und VFSN

  1. Gesuch um Verschiebung des Einreichdatums der Steuererklärung 2003 stellen. (Verschiebung auf 30.11.04; Gesuch muss vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung (31.03.04) mit Kurzbegründung gestellt werden).

    Je nachdem, wie die weiteren Schachzüge der Regierung ausfallen, werden wir unsererseits eine Empfehlung bezüglich des weiteren Vorgehens abgeben.
     
  2. Personen, die trotzdem per 31. März 2004 eine Steuererklärung einreichen, empfehlen wir, Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert genügend zu reduzieren.
    Dies bedeutet, dass bei der individuellen Festsetzung der Reduktion zuzüglich zum geschätzten Minderwert der Liegenschaft eine Sicherheitsmarge eingebaut wird.

Dies ist notwendig für den Fall, dass die effektiven Wertverluste höher ausfallen werden, als aufgrund der heutigen Situation absehbar ist.

Die Höhe der Reduktion kann je nach Standort durchaus zwischen 10%-50% liegen.

Wie reagiert die Steuerbehörde auf die Reduktion gemäss Punkt 2?

Gemäss Auskunft der kant. Steuerverwaltung wird die Steuererklärung provisorisch bleiben bis die Steuerbehörde (basierend auf Erfahrungswerten) mit den ihrerseits revidierten Werten eine Einschätzung tätigt. Gegen diese kann dann fristgerecht und begründet Einsprache erhoben werden.

Dübendorf, 16. Februar 2004