Plafonierung mit Grenzen (TA)

Publiziert von VFSNinfo am

Zwar verletzt die Plafonierungsinitiative für Zürich-Kloten das Bundesrecht nicht. Das hält der Bundesrat in den Antworten auf parlamentarische Vorstösse fest. Müsste die Initiative umgesetzt werden, hätte der Bund aber das letzte Wort.

Die so genannte Plafonierungsinitiative kommt nächstes Jahr im Kanton Zürich zur Abstimmung. Würde diese angenommen, wäre dies ein Auftrag an die Zürcher Kantonsregierung, auf die Beschränkung der Flugbewegungen und die Ausdehnung der Nachtflugsperre hinzuwirken, heisst es in den veröffentlichten Antworten auf Vorstösse von Ständerat Hans Hoffmann (SVP/ZH) und Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP/ZH).

Zwar könnte die Zürcher Regierung bei Annahme der Initiative versuchen, im Rahmen des Koordinationsprozesses Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) auf die Initiativziele hinzuwirken oder im Rahmen der Richtplanung räumliche Rahmenbedingungen zu setzen. Sie könnte auch die Flughafen Zürich AG (Unique) dazu bewegen, den Bund um Plafonierung und längere Nachtruhe zu ersuchen.

Luftfahrtpolitische Grundsätze des Bundesrates

Wie den Antworten zu entnehmen ist, behielte der Bund aber das letzte Wort. Denn es wurde unter anderem klar gemacht, dass Betrieb, Zweck und Nutzung eines Flugplatzes im SIL-Objektblatt abschliessend geregelt werden. Der definitive Entscheid über das Objektblatt für Zürich-Kloten wird 2009 erwartet. Richtplanerische Massnahmen könnten einen Konflikt mit der Sachplanung des Bundes auslösen, und der Bundesrat müsste nach einem Bereinigungsverfahren abschliessend entscheiden. Ein Gesuch von Unique müsste vom Bundesamt für Zivilluftfahrt unter anderem auf die Vereinbarkeit mit dem SIL und den luftfahrtpolitischen Grundsätzen des Bundesrates vom Dezember 2004 geprüft werden.

Zu Letzteren heisst es, der Bundesrat bekenne sich zu einer nachfrageorientierten Entwicklung der Landesflughäfen. Von Zürich-Kloten aus sollten Direktverbindungen nach Europa und den wichtigen weltweiten Zentren angeboten, einem Homecarrier wie der Swiss der Betrieb eines Drehkreuzes Zürich ermöglicht werden. Eine Verlängerung der Nachtruhe müsste wegen ihrer einschneidenden Konsequenzen sehr genau geprüft werden. Die Übernahme finanzieller Konsequenzen einer allfälligen Annahme der Initiative lehnt der Bundesrat ab.

Sollten die Zürcher Regierung und der Flughafen Änderungen der Richtplanung oder des Betriebsreglements beantragen, die den Zielen des Bundesrates widersprächen, «müsste der Bund eine Lösung finden, um die nationalen Interessen zu wahren», heisst es in einer Antwort. Der Bundesrat will das weitere Vorgehen nach Vorliegen des Zürcher Abstimmungsergebnisses festlegen. (cpm/ap)

12.12.2006, Tages-Anzeiger