Ein Recht auf Schlaf (Leserbrief AVU)

Publiziert von VFSNinfo am
Zum Leserbrief «Viel Gejammer - wenig Flugzeuge», Ausgabe vom 10. November

Sie haben also Flugzeuge gezählt, Herr Rüegg, anstatt sich seriös zu erkundigen, wie es um die Rechtslage der Südanflüge genau bestellt ist. Sie plädieren für «Fair-Teilung» des Fluglärms, offenbar in völliger Unkenntnis oder Missachtung des demokratisch zustande gekommenen Umweltschutz- und Raumplanungsgesetzes (Lärm hat sich auf so wenig Menschen wie möglich zu konzentrieren). Man stelle sich einmal vor, Industrien würden nicht in Zonen konzentriert, sondern plötzlich über das ganze Land «fair» verteilt, auch in Wohnquartieren. Autobahnen würden quer durch Dörfer geleitet, damit Arbeitswege kürzer würden...

Ein solches Gesetz wurde gemacht, um Willkür vorzubeugen, und hat in unserem Land normalerweise Gültigkeit, bis das Volk über ein neues abstimmt. Und genauso wurde auch beschlossen, wo genau geflogen werden soll und wo nicht. Eine Baubewilligung wurde in den überflogenen Gebieten - gemäss Raumplanungsgesetz - nur für Häuser mit viel dickeren Mauern, schwereren Dächern und Lärmschutzfenstern erteilt.

Weil die Südanflüge widerrechtlich sind, mussten diese vom Bundesrat per Notrecht eingeführt werden. Es ist für Aussenstehende schlicht unvorstellbar, was es heisst, täglich um 6 Uhr morgens trotz geschlossenen Schallschutzfenstern aus dem Schlaf gerissen zu werden und seit mehr als drei Jahren kein einziges Mal mehr ausschlafen zu können. Es fehlen dicke Mauern und schwere Dächer für die «Fair-Teilung».

Wir fliegen selber nicht und treten vehement für eine Plafonierungslösung ein, die allen Betroffenen wenigstens neun Stunden Nachtruhe und eine vernünftige Beschränkung der Flugbewegungen auf 250’000 bringen würde.

Kein Mensch ist gezwungen, nachts in der Welt herumzudüsen, um um 6 Uhr in Zürich-Kloten zu landen, aber schlafen können, da sind sich sicher alle einig, ist ein Menschenrecht!

Primus Schäppi und Susanne Walther, Pfaffhausen

AVU, 17.11.2006