Das Aus für den Gegenvorschlag? (ZU)

Publiziert von VFSNinfo am

Fluglärm Kantonsräte reichten dem Regierungsrat eine Anfrage betreffend Flughafeninitiativen ein

Das Aus für den Gegenvorschlag?

Die Volksinitiative zielt auf eine Veränderung auf Verfassungsebene ab - der Gegenvorschlag will das Gesetz anpassen. Das Abstimmungsverfahren sei somit verfassungswidrig, sagt Richard Hirt

von Christa Wirth

Der Kantonsrat und Fällander Gemeindepräsident Richard Hirt (CVP) hat zusammen mit der Opfiker Kantonsrätin Regula Mäder-Weikart (ebenfalls CVP) am Montag dem Regierungsrat eine Anfrage betreffend «Wirrwarr bei den Flughafeninitiativen» eingereicht. Der Inhalt der Anfrage ist brisant: Die beiden Kantonsräte machen darauf aufmerksam, dass drei der vier politischen Vorstösse rund um das Thema Flughafen und Fluglärm auf eine Verfassungsänderung abzielen. Es sind dies die Volksinitiative für eine realistische Flughafenpolitik, die Behördeninitiative von 69 Gemeinden und der Antrag der CVP zur Begrenzung der Flugbewegung.

«Nur» auf Gesetzesstufe

Der Gegenvorschlag des Regierungsrates hingegen sieht eine Änderung des Gesetzes vor. Die beiden Christdemokraten formulieren nun in ihrer Anfrage: «Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass die von ihm beantragte Änderung des Flughafengesetzes (Vorlage 4203a) nicht der Volksinitiative gegenübergestellt werden darf, da der Gegenvorschlag nicht Verfassungsrang hat und das Abstimmungsverfahren somit verfassungswidrig wäre?»

Alle juristischen Fragen geklärt

Hirt und Mäder-Weikart stützen sich bei dieser Aussage auf den Artikel 30 Abs. 1 der Kantonsverfassung, der lautetet: «Der Kantonsrat kann einer Initiative in der Volksabstimmung nur dann einen Gegenvorschlag gegenüberstellen, wenn dieser die gleiche Rechtsform hat wie die Hauptvorlage».

Scheitert also der Gegenvorschlag der Regierung bereits an juristischen Unzulänglichkeiten? «Ich mache mir da keine Sorgen», kommentiert Gregor F. Lüthy, Kommunikationsbeauftragter der Volkswirtschaftsdirektion, die Anfrage. «Ich bin mir sicher, dass man alle juristischen Fragen im voraus geklärt hat.» Spezifischer will sich Lüthy dazu nicht äussern. Die Anfrage sei noch nicht eingetroffen, und noch sei nicht sicher, ob diese wirklich der Volkswirtschaftsdirektion zugeteilt werde. «Der Regierungsrat wird zur Anfrage Stellung nehmen.»

Osten gegen Fluglärmindex

Eine weitere Hiobsbotschaft für Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer, die in den letzten Wochen an zahlreichen Auftritten den Zürcher Fluglärm-index (ZFI) als Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Bevölkerung näher brachte, kommt aus dem Osten des Flughafens. Die Region Ost lehnt laut einer Medienmitteilung vom vergangenen Mittwoch den ZFI ab. Dieser sei zu einseitig konzipiert. Die Interessengemeinschaft Region Ost schreibt weiter, die Einführung des ZFI habe zur Folge, «dass wichtige Entscheidungen in der Flughafenfrage der Politik entzogen und an ein Gremium von Wissenschaftern delegiert würde». Die Region Ost macht sich für die Behördeninitiative der Exekutiven von 69 Städten und Gemeinden im Kanton Zürich stark. Diese fordert eine Beschränkung auf 320 000 Flugbewegungen pro Jahr sowie acht Stunden Nachtruhe.

Mehr Transparenz durch ZFI

«Die Aussagen der Region Ost befremden uns», erklärt Lüthy. Und: «Die Interessengemeinschaft geht von falschen Annahmen aus.» Die Feststellung des aktuellen Index-Werts werde nicht durch ein «Gremium von Wissenschaftern» durchgeführt, sondern durch die Empa aufgrund der aktuell erhobenen Eckwerte wie beispielsweise die Anzahl der Flugbewegungen oder der Flottenmix. «Die Empa-Leute können an diesen Eckwerten nicht mehr rumschrauben, sie können sie nur in die Formel einfliessen lassen und ausrechnen», so Lüthy. Die politischen Gremien seien demnach keineswegs von den flughafenpolitischen Entscheidungen ausgeschlossen. «Im Gegenteil – der Index garantiert mehr Transparenz als die Volksinitiative, weil dieser die Lärmbelästigungen differenzierter aufzeigt.»

Das Argument der hohen Komplexität des ZFI lässt der Kommunikationsbeauftragte nicht gelten. Wie der Feinstaubgrenzwert zustande komme, könne auch niemand erklären, trotzdem werde er von der Bevölkerung akzeptiert.

ZU, 29.09.2006