Rita Fuhrer erfreut über Haltung des Bundes zu Plafonierung (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Die Zürcher Initiativen sind nicht widerrechtlich.
Aber sie laufen der Luftfahrtpolitik des Bundes zuwider. Die Regierungsrätin fühlt sich bestätigt.

Sind die beiden Plafonierungsinitiativen, die im Kanton Zürich hängig sind, überhaupt zulässig, oder widersprechen sie Bundesrecht? Diese Frage war bisher nicht restlos klar beantwortet, weil der Bundesrat bisher keine eindeutige Stellungnahme dazu abgegeben hatte. Die beiden Initiativen verlangen, der Kanton Zürich solle beim Bund auf eine Plafonierung der Bewegungszahl in Zürich-Kloten bei 250 000 beziehungsweise 320\'000 Flugbewegungen pro Jahr hinwirken.

Letzte Woche hat die Verkehrskommission des Ständerates nun eine Aussprache mit Bundesrat Moritz Leuenberger zur Luftfahrtpolitik geführt. Dabei erfuhr die Kommission, dass der Bundesrat die Initiativen nicht für bundesrechtswidrig hält. Auch zu bilateralen Abkommen stünden sie nicht im Widerspruch. Aber sie stünden nicht im Einklang mit der Luftfahrtpolitik des Bundes, meldete die Kommission.


Regierung setzt auf Index

Die Volkswirtschaftsdirektion von Rita Fuhrer (SVP) hat darauf am Samstag mit einer Medienmitteilung reagiert. Darin begrüsst sie die «klare Stellungnahme des Bundes ». Die Direktion fühlt sich durch diese Aussage in ihrer Haltung bestärkt, dass eine Plafonierung der falsche Ansatz sei. Sie favorisiert einen Gegenvorschlag, der mit einem neuen Index die Betroffenheit der Bevölkerung durch den Fluglärm zu erfassen und zu begrenzen versucht. Fuhrer hat diesen Zürcher Fluglärm-Index vorletzte Woche als Gegenvorschlag zur Initiative vorgestellt, die den Plafond bei 250\'000 Bewegungen ansetzen will.


Kein Wort zur Umsetzung

Der Regierungsrat hatte schon früher festgestellt, dass seiner Ansicht nach kein Verstoss gegen Bundesrecht vorliege. Das heisst nun aber nicht, dass die Initiative – sollte sie vom Volk angenommen werden – auch tatsächlich umgesetzt würde oder werden könnte. Zum einen ist unsicher, ob und wie der Bund überhaupt auf das Druckmittel aus dem Kanton Zürich reagieren würde. Und zum anderen wäre unklar, ob er einen rechtlich vertretbaren Weg finden würde, die Zahl der Bewegungen auf das geforderte Mass zu reduzieren.

TA, 04.09.06


Kommentar VFSN:
Am Mittwoch, 6. Sept. wird uns R. Fuhrer im Loorensaal sicher erklären,
wie die Massnahmen umgesetzt werden, wenn der FZI auf über 47\'000 steigen sollte...

Am 06.01.06 hatte der Rita Fuhrer noch behauptet: "Die Initiative ist aus rechtlichen und übergeordneten schweizerischen Interessen (Flughafen Zürich als einziger Landesflughafen der Schweiz) nicht durchsetzbar" (siehe Folienpräsentation von Rita Fuhrer vom 06.01.2006, Seite 7)
Die Behauptung ist ganz offensichtlich falsch.
Natürlich ist es nach wie vor wichtig dem Regierungrat zu vertrauen und an den FZI zu glauben!



siehe auch:
Aus AsbP wird ZFI – eine Pionierleistung in der Fluglärmproblematik (Medienmitteilung VFSN)
Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Plafonierungsinitiative (Medienmitteilung des Regierungsrates)
Informationsveranstaltungen zum Zürcher Fluglärm-Index (Regierungsrat)
Schlechtes Echo für den Fluglärm-Index (NZZ)
«Der Richtwert ist nicht greifbar» (Leserbriefe TA)
Rita Fuhrers «Verwirrformel» (Leserbriefe TA)
Der ZFI ist unbrauchbar (Leserbriefe Glattaler und NZZ)
Dieser Richtwert ist inakzeptabel (Initiativkomitee)
Skepsis gegenüber Fluglärm-Index überwiegt (NZZ)
Regierung setzt auf Fluglärm-Index (TA)
Ein Beispiel nicht zu übertreffender Transparenz (Bild des Monats: August 2006)
Weshalb der Index ist, wie er ist (TA)
«Lex Bäumle» zeigte Wirkung (ZOL)
Zürcher Fluglärm-Index als Gegenvorschlag ungeeignet (Fluglärmforum Süd)
«Die Probleme sind nicht gelöst» (Sonntagszeitung)