Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Plafonierungsinitiative (Regierungsrat)

Publiziert von VFSNinfo am
Zürcher Fluglärm-Index nun im Detail ausgearbeitet


Der Regierungsrat konkretisiert den Gegenvorschlag zur Initiative «Für eine realistische Flughafenpolitik». Das Kernstück dazu bildet der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI). Der ZFI stellt die vom Fluglärm belästigten Menschen in den Mittelpunkt. Er umfasst die vier Komponenten Richtwert, Monitoring, Bericht des Regierungsrates und Massnahmen.

Ziel

Der von renommierten Lärmforschern erarbeitete Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) hat zum Ziel, die Entwicklung der Fluglärmbelästigung der betroffenen Bevölkerung zu erfassen und darzustellen. Er umfasst vier Komponenten: Richtwert, Monitoringwert, einen jährlichen Bericht des Regierungsrates und Massnahmen. Mit dem ZFI werden den Behörden des Kantons Zürich die Grundlagen für das Ergreifen von Massnahmen vorgelegt. Massnahmen sind zu ergreifen, wenn die Anzahl der vom Fluglärm stark belästigten Personen droht, eine bestimmte Grenze zu erreichen oder diese Grenze bereits überschritten hat.

Berechnungsgrundlage

Der Richtwert wurde von den Lärmexperten unter Berücksichtigung der folgenden Eckwerte berechnet: An- und Abflugrouten, Flottenmix, Anzahl Flugbewegungen, Bevölkerungszahl und Nachtflugsperrordnung. Er legt die maximal zulässige Grenze der durch Fluglärm stark belästigten Personen bei 47´000 (tatsächlicher Wert des Jahres 2004, hochgerechnet auf die Flugbewegungen des Jahres 2000) fest. Damit liegt er rund 22 Prozent unter der für das Jahr 2000 auf Basis des damaligen Flugregimes berechneten Anzahl der vom Fluglärm stark belästigten Personen (rund 60\'000). Damals wurde die Lärmbelastung von weiten Kreisen der Bevölkerung als erträglich eingestuft. Mit der Festsetzung des Richtwerts bei 47\'000 Personen wird den seit dem Jahr 2000 eingetretenen Veränderungen Rechnung getragen und gleichzeitig dem Flughafen der für die Entfaltung des Wirtschaftsraums Zürich nötige Entwicklungsspielraum gelassen.

Vorgehen

Der Richtwert ist eine fixe Grösse. Er wird in periodischen Abständen einem aktuellen Messwert gegenübergestellt, welcher die Anzahl der gegenwärtig vom Fluglärm stark belästigten Personen wiedergibt. Dieser variable, weil aktuelle Messwert, der oben genannte Monitoringwert, wird jährlich aufgrund der aktuellen betrieblichen Kennzahlen (beispielsweise An- und Abflugrouten, Flottenmix, Betriebszeiten) ermittelt und mit dem Richtwert verglichen. Zeigt der Vergleich, dass der Monitoringwert den Richtwert zu überschreiten droht, so sind die Behörden des Kantons Zürich zum Handeln verpflichtet. Auf diese Weise besteht vor allem für den Regierungsrat die Pflicht, Veränderungen beim Lärmempfinden der Bevölkerung frühzeitig zu erkennen und nötigenfalls mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Massnahmen gegen einen Anstieg der Anzahl belästigter Personen zu ergreifen. Die Massnahmen umfassen unter anderem die Einflussnahme auf die Raumplanung, Vorsprachen beim Bund zwecks Einflussnahme auf das Betriebsreglement und die Einflussnahme auf technische Massnahmen über den Einsitz im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (Unique).
Der ZFI verpflichtet den Regierungsrat überdies, dem Kantonsrat jährlich einen öffentlich zugänglichen Bericht über den Vergleich zwischen Monitoring- und Richtwert und allfällig ergriffene Massnahmen vorzulegen.

Pionierleistung in der Fluglärmproblematik

Jeder Mensch nimmt Lärm unterschiedlich wahr. Je nach Tageszeit, aktueller Beschäftigung oder persönlichem Gemütszustand ändert sich die subjektiv empfundene Lärmbelästigung. Diese „weichen“ Faktoren verdienen es, nebst den naturwissenschaftlichen Komponenten endlich beachtet zu werden und machen darüber hinaus letztlich deutlich, dass die Lärmforschung keine exakte Wissenschaft ist. Der Kanton Zürich ist sich dieser Tatsache bewusst und er ist gewillt, sich auch künftig nach den neusten Erkenntnissen der Lärmforschung zu richten, welche diese Faktoren vermehrt in ihre Ergebnisse mit einbezieht. In diesem Sinne steht der ZFI für eine Pionierleistung in der Fluglärmproblematik. Erstmals wird ein umfassendes und für alle Beteiligten transparentes und wirkungsvolles System geschaffen und eingeführt. Nur ein solch komplexes Instrumentarium kann der komplexen Problematik gerecht werden

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 24.8.2006



siehe auch:
Aus AsbP wird ZFI – eine Pionierleistung in der Fluglärmproblematik (Medienmitteilung VFSN)
«Der Richtwert ist nicht greifbar» (Leserbriefe TA)
Rita Fuhrers «Verwirrformel» (Leserbriefe TA)
Dieser Richtwert ist inakzeptabel (Initiativkomitee)
Skepsis gegenüber Fluglärm-Index überwiegt (NZZ)
Regierung setzt auf Fluglärm-Index (TA)
Ein Beispiel nicht zu übertreffender Transparenz (Bild des Monats: August 2006)
Weshalb der Index ist, wie er ist (TA)
«Lex Bäumle» zeigte Wirkung (ZOL)
Zürcher Fluglärm-Index als Gegenvorschlag ungeeignet (Fluglärmforum Süd)

Die Alternative zur Verwirrformel: Flughafeninitiative JA