<B>«Stablampensünder» haben nichts Unrechtes getan (TA)</B>

Publiziert von VFSNinfo am

Die betagten «Cockpitblender» von Gockhausen haben sich nur eines Lausbubenstreichs schuldig gemacht: Der Untersuchungsrichter hat das Verfahren gegen sie eingestellt. (TA, 20.10.04)

Von Erwin Haas

Dübendorf. - Eines Morgens im Januar fuhr die Polizei bei zwei Rentnern in Gockhausen ein, als wären sie Schwerverbrecher - weil sie mit Stablampen auf Flugzeuge gezündet hatten, die im Südanflug 300 Meter über ihre Häuser hinweg Richtung Kloten donnerten. Unique erstattete Anzeige wegen Störung des öffentlichen Verkehrs, die Polizei nahm die Männer zur erkennungsdienstlichen Erfassung auf den Posten mit.

Die Untersuchung des Vorfalls hat jetzt laut dem Anwalt Adolf Spörri, der einen der Beschuldigten vertritt, die Unschuld der Sünder ergeben: «Ihre Lampen haben niemanden geblendet. Für Piloten und Passagiere in den beleuchteten Flugzeugen bestand nie Gefahr.» Die Untersuchung wurde eingestellt.

Die Posse geht trotzdem weiter

Der Hauptvorwurf ist damit vom Tisch, die Rentner erhalten ihre konfiszierten Lampen zurück. Abgeschlossen ist die Provinzposse um die beiden wehrhaften Schneiser aber noch lange nicht. Anwalt Spörri hatte nämlich die Weiterleitung der Akten an die Bezirksanwaltschaft Bülach verlangt, die abklären soll, ob sich die Flughafenbetreiberin Unique selber eines Delikts schuldig gemacht hat. Diesem Antrag wurde nun stattgegeben. Spörri glaubt, dass Unique die Anschuldigung wider besseres Wissen erhoben und damit die Rechtspflege irregeführt hat.

Schon vor dem Vorfall Anfang Jahr hätten Experten, etwa der Sicherheitschef der Fluggesellschaft Swiss, in den Medien kundgetan, dass der Leuchtstrahl einer Stablampe für den Luftverkehr ungefährlich sei. Die Expertise, die der Untersuchungsrichter durchführen liess, kam zum gleichen Schluss: Aus dem Winkel, den der Leuchtstrahl vom Boden her in die Nacht zeichnet, ist eine Blendung der Piloten unmöglich.

Umso widersprüchlicher ist es für Spörri, dass sein Klient keine Genugtuung und Prozess-entschädigung erhält. Diesem werden sogar die Hälfte der Verfahrenskosten und Gebühren von 944 Franken aufgebrummt, die andere Hälfte soll Unique bezahlen. Diese «Geldstrafe» für den Rentner sei ein politisches Urteil, um Nachahmer abzuschrecken und zu verhindern, dass jetzt Tausende ihre Taschenlampen aus den Schränken holen, sagt Spörri. Rechtlich sei die Kostenteilung nicht haltbar. Spörri will beim Bezirksgericht Uster eine gerichtliche Beurteilung verlangen.

Nun klärt die Bezirks-anwaltschaft Bülach ab, ob sich Unique schuldig gemacht hat.