Gemeinderat gelangt wegen Fluglärmschutz ans Bundesgericht (ZU)

Publiziert von VFSNinfo am
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember eine Beschwerde des Neeracher Gemeinderats bezüglich Fluglärmschutz abgewiesen. Das akzeptiert die Behörde nicht und zieht den Fall ans Bundesgericht weiter.

Neerach ist eine zweigeteilte Gemeinde: Während der östliche Teil, der etwa die Hälfte der Gebäude des Dorfs (ohne Riedt) umfasst, in den Genuss von Beiträgen für Schallschutzmassnahmen gegen Fluglärm kommt, geht der westliche Teil leer aus. Ausschlaggebend für die Aufteilung in diese Gebiete waren die Lärmimmissionen. Dort, wo diese die Grenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung übersteigen, werden bauliche Massnahmen an den Häusern subventioniert.

So zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern, die Ausrüstung der Schlafzimmer mit Lüftern beziehungsweise mit einem Fensterschliessmechanismus und die Sanierung von schalltechnisch ungenügenden Dächern und Fassaden. In Gebieten ausserhalb des Perimeters müssen Hausbesitzer selber dafür aufkommen.Festgehalten sind die beitragsberechtigten Gebiete der vom Fluglärm betroffenen Gemeinden im sogenannten Schallschutzprogramm 2015, das vom Flughafen erstellt und vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) bewilligt worden ist.

Bereits im September 2015 hatte der Neeracher Gemeinderat gegen die Einteilung der Gemeinde Einsprache erhoben. Das Bazl wies aber den Vorstoss der Neeracher ab.

Abdrehende Flugzeuge

Der Gemeinderat wollte den Entscheid des Bundesamts für Zivilluftfahrt aber nicht akzeptieren und gelangte vor einem Jahr mit seiner Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Die Behörde verlangte, dass auch die Gebiete am Hang –, namentlich die Dorfteile Rigi, Zelgli, Häldeli, Tuttli und Grund – in den Schallschutzperimeter aufzunehmen seien. Auch die Menschen, die in diesen Gebieten leben, würden nämlich von den vorzeitig nach Westen abdrehenden Flugzeuge übermässig lärmbelastet.

Nicht einspracheberechtigt

Auch diese Beschwerde erlitt Schiffbruch. Das Bundesverwaltungsgericht trat auf das Begehren gar nicht erst ein. Die Gemeinde habe selber eingeräumt, dass sie nicht als Grundeigentümerin gleich oder ähnlich wie Private vom Schallschutzprogramm 2015 betroffen sei. Daher sei sie auch nicht einspracheberechtigt, sondern nur die einzelnen Grundbesitzer.

Tatsächlich gehe es im vorliegenden Verfahren aber nicht um eine direkte Verminderung von Fluglärmimmissionen, sondern um Schallschutzmassnahmen an den vom Fluglärm betroffenen Gebäuden beziehungsweise die entsprechende Kostenbeteiligung des Flughafens. Neerach «verfolgt daher – zumindest mit ihrem Begehren, den Perimeter für das Schallschutzprogramm 2015 auszudehnen – letztlich wirtschaftliche Interessen». Das Urteil wurde dem Gemeinderat im vergangenen Dezember zugestellt.

Auch brummte das Gericht der Gemeinde Verfahrenskosten von 1000 Franken auf. Diese würden von den 5000 Franken abgezogen, die die Gemeinde bereits als Vorschuss bezahlt hatte. Der Rest werde zurückerstattet, nachdem das Verfahren abgeschlossen sei.

Das wird jedoch noch eine Weile dauern, denn die Neeracher Exekutive hat nun beschlossen, ihre Beschwerde an die nächste Instanz, nämlich an das Bundesgericht, weiterzuziehen. Dies erklärte Gemeindeschreiberin Martina Staub auf Anfrage. Er setze sich für die Bevölkerung ein, sagte Staub. Daraus leitet die Behörde auch ihre Berechtigung für eine Einsprache ab. Rechtsanwalt Heinrich Ueberwasser, der die Gemeinde im Verfahren vertritt, bestätigte den Weiterzug. Auf Einzelheiten wollte er jedoch nicht eingehen. (Zürcher Unterländer)

Zürcher Unterländer, 12.10.2018