Zürcher Regierung schwächelt (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Strittige Nutzung des Flugplatzes Dübendorf

Der Zürcher Regierungsrat wehrt sich gegen die Auslagerung der Geschäftsfliegerei nach Dübendorf. Das stellt der erstarkten bürgerlichen Fraktion in der Exekutive kein gutes Zeugnis aus.

Vehement wehrt sich der Zürcher Regierungsrat dagegen, dass der Bund zusätzliche Kompetenzen in der Luftfahrt an sich reisst. Und was tut er? Er bleibt auch mit ausgebauter bürgerlicher Mehrheit bei seiner wenig couragierten Haltung, zivile Fliegerei auf dem Flugplatz Dübendorf grundsätzlich abzulehnen. Im Aviatik-kritischen Umfeld hat er dabei die lauten Stimmen auf seiner Seite. Der Entscheid des im Frühling neu zusammengesetzten Regierungsrats offenbart indes eine bedenkliche Grundhaltung. Anscheinend ist die bürgerliche Top-5-Allianz der Ansicht, dass es im Grossraum Zürich keinen Bedarf mehr gibt an Geschäftsfliegerei. Denn ohne Alternative in Dübendorf wird diese in der Schweizer Wirtschaftsmetropole keine erfreuliche Zukunft haben. Als hätten es hiesige Standortförderer nicht schon schwer genug, müssten sie, ginge es nach dem Zürcher Regierungsrat, auch noch massive Verschlechterungen der Bedingungen für die Business-Aviation hinnehmen.

Das kann der Bundesrat nicht akzeptieren. Er wird klarmachen müssen, dass die Geschäftsfliegerei volkswirtschaftlich bedeutsam ist und die letzte strategische Reserve der Luftfahrt im Grossraum Zürich nicht aufgegeben werden sollte. Dass Bern die Zürcher Regierung überstimmen muss, um diese Argumente durchzusetzen, irritiert. Erklärbar ist es nur dadurch, dass der Regierungsrat den Ärger unter anderem mit Standortgemeinden scheut und er es Verkehrsministerin Doris Leuthard überlässt, die Diskussion über volkswirtschaftlichen Nutzen und Lärmbelastung zu führen. Mit dieser Taktik verleiht Zürich aber just jenen Stimmen Auftrieb, welche die Luftfahrt vollumfänglich zur Bundessache machen wollen. Wenn die Debatte lokal so blockiert ist, dass sich Behörden mit Führungsverantwortung nicht zu exponieren wagen, muss über zusätzliche Verschiebungen der Kompetenzen diskutiert werden.

Inhaltlich sind drei Punkte zentral. Erstens ist die Geschäftsfliegerei kein Hobby einiger Bonzen; sie ist für viele Firmen eine wichtige Form der Mobilität und würde den ebenfalls auf dem Flugplatzareal geplanten Innovationspark nicht stören, sondern beleben. Anzunehmen ist, dass die Bedeutung der Business-Aviation aufgrund der zunehmenden Vernetzung und technologischer Fortschritte an Bedeutung zulegen wird. Sollte es anders sein, entsteht kein Schaden – eine künftige Generation kann immer noch neue Nutzungen der Piste in Dübendorf beschliessen. Der zweite wichtige Punkt: Wegen der Kapazitätsprobleme am Flughafen Zürich hat dort die Verdrängung der Geschäftsfliegerei schon begonnen. Attraktive Slots in Spitzenzeiten sind Mangelware. Dieser Prozess wird sich verschärfen, weswegen es sinnvoll ist, das unter Druck geratene Segment auszulagern. Der dritte Punkt betrifft die Belastung. Es ist zweifellos wichtig, Rücksicht zu nehmen auf die Bevölkerung. Am Flughafen Zürich ist das Schutzniveau hoch. Auch das für Dübendorf vorgesehene Konzept mit restriktiven Betriebszeiten, dem Fokus auf Kleinflugzeugen und der Limitierung der Flugbewegungen gewährleistet, dass keine unzumutbare Belastung entsteht. Auch dies scheint dem Regierungsrat entgangen zu sein.

NZZ, 12.11.2015

Kommentar VFSN:
Wir fragen uns warum die NZZ den Bürgerlichen jeglichen gesunden Menschenverstand abspricht. Warum sollen die bürgerlichen nicht erkennen, dass gute Wohnlagen wichtiger sind als ein überdimensionierter Flughafen? Warum sollen die bürgerlichen eine möglichst intakte Umwelt für künftige Generationen geringer Einschätzen als das Wohlergehen einer ausländischen Fluggesellschaft? Wir freuen uns, dass die bürgerlichen im Kanton Zürich ganz im Gegensatz zu unseren zuständigen Bundesräten Stärke zeigen. Danke!