UVEK verwahrt sich gegen Fierz\' Vorwurf (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am

«Keine Drohung mit Entzug der Flughafen-Konzession»

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dementiert den Vorwurf von Regierungsrätin Dorothée Fierz, wonach Bundesrat Moritz Leuenberger mit dem Entzug der Flughafen-Betriebskonzession gedroht habe für den Fall, dass kein provisorisches Betriebsreglement eingereicht würde. Fierz hat ihre am Montag im Kantonsrat gemachten Äusserungen mittlerweile relativiert.

ark. Wenige Tage vor dem Auftakt zur Mediation ist zwischen Baudirektorin Dorothée Fierz und Bundesrat Moritz Leuenberger eine Kontroverse entbrannt. Ausgelöst wurde sie durch die Äusserungen der Regierungsrätin in der Kantonsratsdebatte vom vergangenen Montag. Laut NZZ- Ratsprotokoll von gestern sagte Fierz: «Unique und Regierung haben sich bis zuletzt gegen ein provisorisches Betriebsreglement gewehrt. Bundesrat Leuenberger aber hat uns mit dem Entzug der Konzession gedroht, falls wir nicht nachgeben.» Damit bezog sich Fierz auf die Einreichung des provisorischen oder vorläufigen Betriebsreglements Ende 2003 durch die Flughafen Zürich AG. In diesem werden die in den letzten Jahren vorgenommenen Änderungen am bestehenden Betriebsreglement zusammengefasst. Es soll bis zum Ende der Mediation Gültigkeit haben und anschliessend durch ein neues definitives Betriebsreglement ersetzt werden.

«Androhung wäre absurd»

In einer am Dienstag versandten Medienmitteilung mit dem Titel «Richtigstellung der Aussagen von Regierungsrätin Fierz» hat sich das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gegen den Vorwurf verwahrt. «Diese Aussage trifft in keiner Art und Weise zu», schreibt das UVEK, «weder Bundesrat Leuenberger noch eine seiner Amtsstellen haben in ihren Kontakten mit dem Kanton Zürich oder Unique diese Massnahmen erwähnt, geschweige denn damit gedroht.» Im Communiqué verweist das Departement Leuenberger auf die im Mai 2001 für 50 Jahre an den Flughafen Zürich erteilte Betriebskonzession. Diese sei verbunden gewesen mit der Auflage, innert Jahresfrist nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags mit Deutschland ein Gesuch für ein neues Betriebsreglement einzureichen. In der Folge seien dem Flughafen zwei Gesuche um Fristverlängerung bewilligt worden.

Am vergangenen 2. Dezember schliesslich verfügte das UVEK, dass Unique bis Ende Dezember ein Gesuch für ein vorläufiges Betriebsreglement einzureichen habe - wider den Willen von Regierungsrat und Unique, wie Flughafendirektor Josef Felder auf Anfrage bekräftigte. Diese Anordnung war gemäss der UVEK-Mitteilung notwendig, um die in der einseitigen deutschen Verordnung vorgeschriebene vollständige Verlegung der Warteräume über die Schweiz fristgerecht bis Ende Februar 2005 zu vollziehen. Weder in der Verfügung noch in vorhergehenden Schriftwechseln und Gesprächen sei seitens des UVEK je von einem Konzessionsentzug die Rede gewesen. Ein solcher würde die Stilllegung des Flughafens bedeuten, schreibt das UVEK, und «eine entsprechende Androhung wäre unter diesen Umständen vollkommen absurd».

«Leuenberger hat nie aktiv gedroht»

Dorothée Fierz war gestern für eine ausführliche Stellungnahme nicht erreichbar, relativierte aber in einer kurzen schriftlichen Erklärung ihren Vorwurf. Ihre Aussagen seien wohl etwas zu pointiert ausgefallen, schreibt Fierz. Bundesrat Leuenberger habe nie in einem Schreiben an Unique aktiv mit Konzessionsentzug gedroht. Da andererseits sowohl der Verwaltungsrat von Unique wie auch der Regierungsrat «aus grundsätzlichen Erwägungen» nicht bereit gewesen seien, der Aufforderung des UVEK Folge zu leisten und ein provisorisches Betriebsreglement einzureichen, sei die hochbrisante Frage im Raum gestanden, «ob der Konzessionsentzug die Konsequenz bei Nichteinreichen des provisorischen Betriebsreglements wäre». Diese Frage sei seitens von Unique schriftlich und mündlich an Bundesrat Leuenberger gestellt worden, aber «die verbindliche Antwort blieb aus und damit das Risiko eines Konzessionsentzugs bestehen». Einzig und allein die Risikobeurteilung eines allfälligen Konzessionsentzugs habe letztlich dazu geführt, dass das provisorische Betriebsreglement eingereicht worden sei, schreibt Fierz in ihrem Statement.

Unique-Direktor Felder bestätigte am Dienstag, dass man die von Fierz erwähnte Frage nach den Konsequenzen eines Nichteinreichens mehrmals erfolglos an Leuenberger gestellt habe. Er habe das Vorgehen des UVEK-Vorstehers aber nicht als Drohung empfunden, viel eher habe er befürchtet, dass bei Nichteinreichen eines provisorischen Reglements auf gerichtlichem Wege gegen Unique vorgegangen worden wäre. Die Abneigung gegen die Einreichung eines provisorischen Betriebsreglements begründete er damit, dass nach Ablehnung des Staatsvertrags gar nicht klar gewesen sei, auf Basis welcher politischen Rahmenbedingungen man ein derartiges Reglement hätte einreichen müssen.

NZZ, 23.06.2004