Position zur Flughafenpolitik der Volkswirtschaftsdirektorin, Regierungsrätin Rita Fuhrer

Publiziert von VFSNinfo am
Die Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer hat an einer Medienkonferenz ihre Standortbestimmung in der Flughafenpolitik vorgestellt. Dringender Handlungsbedarf besteht bei den Vorabklärungen für den gekröpften Nordanflug. Zur Klärung der bislang umstrittenen Zuständigkeiten und zur Festlegung des Zeitplans lädt sie die Flughafenbetreiberin (FZAG) sowie die betroffenen Bundesstellen zu einer Sitzung ein.

Mit dem ausserordentlichen Direktionswechsel hat der Regierungsrat am 6. November 2003 ein Signal für einen Neuanfang in der Flughafenpolitik gesetzt. Am 1. Januar 2004 hat Regierungsrätin Rita Fuhrer die Volkswirtschaftsdirektion und damit auch das Flughafendossier übernommen. Mit Direktionsantritt erteilte sie den Auftrag, eine umfassende Situationsanalyse vorzunehmen und den Handlungsbedarf sowie die Handlungsmöglichkeiten des Kantons und im Speziellen der Volkswirtschaftsdirektion aufzuzeigen. Erste Ergebnisse dieser Analyse liegen vor und wurden von der Volkswirtschaftsdirektorin anlässlich der Medienkonferenz vom 9. März 2004 vorgestellt.

Standortbestimmung

Die politischen Auseinandersetzungen um den Flughafen Zürich-Kloten konzentrieren sich seit längerem ausschliesslich auf den Verlust von Lebensqualität aufgrund des Fluglärms. Andere wichtige Bedürfnisse jedes Einzelnen sowie der Gesellschaft an Arbeit und Wohlstand, Mobilität und Sicherheit treten gegenwärtig in den Hintergrund. Alle diese verschiedenen Bedürfnisse sind Bestandteil unserer hohen Lebensqualität und sind deshalb als Ganzes zu betrachten. Erst wenn diese Bedürfnisse in einem Gleichgewicht zueinander stehen, kann die im Einzugsgebiet des Flughafens lebende und arbeitende schweizerische und deutsche Bevölkerung den Flughafen wieder akzeptieren. Die Deutsche Anordnung verhindert jedoch, dass diese Bedürfnisse miteinander in Einklang gebracht werden können.

Handlungsbedarf und Positionen

Obwohl der Flughafen im Kanton Zürich liegt und seine positiven wie negativen Auswirkungen im Kanton am stärksten zum Tragen kommen, verfügt der Kanton und insbesondere die Volkswirtschaftsdirektion nur über einen sehr beschränkten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum. Der Kanton hat folglich vor allem mit seinem politischen Gewicht die Interessen des Kantons und der Bevölkerung bei den zuständigen Entscheidungsträgern anzumelden. In wesentlichen Punkten besteht jedoch unter den verschiedenen Entscheidungsträgern kein Konsens über die jeweilige Zuständigkeit. Das gilt im besonderen Masse für den vom Kanton Zürich und seiner Bevölkerung geforderten gekröpften Nordanflug. Der gekröpfte Nordanflug steht aus Sicht des Kantons Zürich für:

  • eine Entlastung der Bevölkerung von den zusätzlichen Ost- und den neuen Südanflügen, welche durch die Deutsche Anordnung ausgelöst wurden, und
  • eine Möglichkeit, den Dialog mit den süddeutschen Gemeinden wiederaufzunehmen.

Weil der gekröpfte Nordanflug für die Zukunft des Kantons und seiner Bevölkerung von derart zentraler Bedeutung ist, sind die Zuständigkeiten sowie der Zeitplan für die Vorbereitungsarbeiten unverzüglich zu klären. Die Volkswirtschaftsdirektorin wird deshalb in den nächsten Tagen die Flughafenbetreiberin (FZAG) sowie die betroffenen Bundesstellen zu einer Sitzung einladen.

Fazit

Die Volkswirtschaftsdirektorin will eine aktive Flughafenpolitik, indem sie klare Ziele formuliert sowie Positionen einnimmt und alles daran setzt, diese Ziele zu erreichen. Wo sie über Handlungskompetenzen verfügt, wird sie diese voll ausschöpfen. Fehlen ihr die zur Erreichung wichtiger Ziele notwendigen Handlungskompetenz, wird sie sich dafür einsetzen, dass die jeweiligen Verantwortlichen handeln. Mit dieser aktiven Politik geht eine offene und transparente Kommunikation gegenüber dem Parlament, den Kommissionen sowie der Bevölkerung einher. Für diese Politik steht die Volkswirtschaftsdirektorin ein.

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion vom 9.3.2004)