Abweisung der Fluglärm-Beschwerde

Publiziert von VFSNinfo am
In den Erläuterungen der EU zur Abweisung der Schweizer Fluglärm-Beschwerde wurden im wesentlichen nur wirtschafliche Themen angesprochen und in der Stellungsnahme des Bundesrates wird die Ablehnung der schweizerischen Beschwerde gegen die deutsche Verordnung bedauert, welche die Flughafenkapazitäten unverhältnismässig einschränke und dadurch die Fluggesellschaft Swiss diskriminiere. Kein Wort bezüglich des Verlustes der Lebensqualität der Anwohner durch die Bedrohung, den Lärm und das ausgedehnte Risikopotential! Kein Wort darüber, dass die durch das neue Flugregime betroffene Bevölkerung infolge der Nähe zum Flughafen und die wesentlich höhere Bevölkerungsdichte um ein Vielfaches mehr belastet werden als ihre süddeutschen Nachbarn! Dass für unseren sozialen Verkehrsminister die Swiss und der Flughafen derart im Vordergrund stehen ist unverständlich und befremdend.

Die deutschen Massnahmen werden damit begründet, dass das überflogene deutsche Gebiet als Fremdenverkehrsziel besonders lärmempfindlich sei, und die Massnahmen beträfen hauptsächlich die - heiklen - frühen Morgen- und späten Abendstunden. Deutschland könne dasselbe Ergebnis nicht durch andere, weniger einschneidende Massnahmen erzielen. Hier haben sich karrierebewusste Politiker für eine bescheidene Minderheit sehr stark gemacht und haben bei der Bundesregierung bestimmt auch mit den so dringend benötigten Wählerstimmen die neuen Massnahmen durchsetzen können. Im Gegensatz dazu scheint unseren Politikern von Stadt und Land die unerwartete Lärmbelastung in den - heiklen - frühen Morgen- und späten Abendstunden, die Bedrohlichkeit, die Luftverpestung durch Kerosingestank und das enorme Risikopotential über den dicht besiedelten Gebieten offensichtlich wenig zu stören!

Schwer verständlich ist auch, dass sich unser Verkehrsminister im Strassenverkehr vehement gegen den Schleichverkehr durch dicht besiedelte Gebiete einsetzt und im Flugverkehr