Schweizer Niederlage im Fluglärm-Streit mit Deutschland (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am

EU-Kommission weist Beschwerde ab

Der Schweizer Bundesrat ist mit seiner Beschwerde vor der EU-Kommission abgeblitzt. Diese hält die einseitigen Massnahmen Deutschlands im Fluglärm-Streit für angemessen und will keine Diskriminierung erkennen. Die Anflugregelung auf den Flughafen Zürich bleibt deshalb bestehen. Die Schweiz wird die Ablehnung wahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.

(sda) Die EU-Kommission hat die Beschwerde des Bundesrats gegen die deutschen Flugbeschränkungen für den Flughafen Zürich abgelehnt. Diese seien weder diskriminierend, noch unverhältnismässig, teilte sie am Freitag in Brüssel mit.

Die Kommission kam zum Schluss, dass die deutsche Regelung das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz nicht verletze. Sie beschloss daher, nicht auf den Antrag der Schweiz, die einseitigen Massnahmen Deutschlands zu unterbinden, einzutreten.

Die Kommission begrüsst die Weiterführung der Verhandlungen zwischen den beiden Parteien. Ziel müsste es sein, die Folgen der deutschen Massnahmen zu begrenzen und gleichzeitig den Fluglärm zu verringern. Die Schweiz hatte ihre Beschwerde am 10. Juni in Brüssel eingereicht. 
Gemäss der Ansicht des Bundesrats verletzen die Beschränkungen Deutschlands für den Anflug auf den Zürcher Flughafen das bilaterale Luftverkehrsabkommen der Schweiz mit der EU.

Entscheid über Rekurs am 15. Dezember

Die Schweiz wird höchstwahrscheinlich die Ablehnung ihrer Beschwerde gegen die deutschen Flugbeschränkungen in Zürich durch die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Das kündigte Verkehrsminister Moritz Leuenberger am Freitag vor den Medien in Bern an. Der Bundesrat bedauere die Ablehnung der Beschwerde, sagte Leuenberger.

Der Bundesrat werde seinen Entscheid an seiner nächsten Sitzung am Montag, den 15. Dezember, treffen. Der Rechtsweg müsse «voll durchgezogen» werden, erklärte der Vekehrsminister weiter - «auch wenn eine politische Lösung im Sinne eines Staatsvertrags vom Bundesrat stets vorgezogen worden ist».

Harsche Kritik in Zürich

Auch der Zürcher Regierungsrat plädiert dafür, den Entscheid der EU-Kommission an den Europäischen Gerichtshof weiterzuziehen. Dies sei im Interesse der Bevölkerung, des Flughafens und der Swiss, schreibt er in einem Communiqué. Der Weiterzug müsse unabhängig von der Mediation geprüft werden, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Harsche Kritik am Entscheid der EU-Kommission kam auch von der Swiss. Es mache den Anschein, dass man der Schweiz gerne die Lasten der bilateralen Verträge auferlege, dafür aber die Rechte im Fall des Luftverkehrs zu Ungunsten der Schweiz ausgelegt würden, sagte ihr Sprecher.

NZZ, 05.12.2003