Startseite   »   Bundesverwaltungsgericht: Südanflüge sind zulässig (VFSN) Freitag, 03. September 2010 17:54
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Bundesverwaltungsgericht: Südanflüge sind zulässig (VFSN)
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Nach über sechs Jahren Verfahrensdauer, wegen der angeblich äusserst komplizierten Materie, hat das Bundesverwaltungsgericht gerade einmal 9 Tage nach Abschluss eines fünftägigen Verhandlungsmarathons das Urteil gesprochen - eine unglaubliche Leistung.
Gemäss Medienmitteilung erachtet das Gericht die Südanflüge als notwendig und damit zulässig. Der VFSN und über 5000 Bewohner der Südschneise haben jedoch gegen die Missachtung diverser Gesetze geklagt. Wir sind gespannt auf die Begründung, und wie das Bundesverwaltungsgericht die politisch versprochenen Südanflüge juristisch reinwaschen will.

Medienmitteilung Flugschneise Süd – NEIN, 18.12.2009
Thomas Morf


siehe auch:
Ost- und Südanflüge auf den Flughafen Zürich sind zulässig (NZZ)
Wer sind die Richter, die Südanflüge für zulässig beurteilen? (VFSN)
Ost- und Südanflüge sind zulässig (Leserbriefe NZZ/TA)


 
Neuste Informationen
Zürcher Nachtflugsperre macht Airlines nervös (TA)
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Parkieren ist so teuer wie Fliegen (NZZ)
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Verlängerte Nachtflugsperre in Zürich gut gemeistert (NZZ)

 

Seit Tagen
illegale Südanflüge!


Unser Grundsatz:
Möglichst wenig Menschen mit
möglichst wenig Fluglärm belasten.
Nächste Termine:

5. September 2010 - 10:00
Mahnwache am Flughafen

3. Oktober 2010 - 10:00
Mahnwache am Flughafen

SMS-Terminerinnerung


VFSN-Info:

NEIN zur Behördeninitiative 2 

Der SIL-Skandal 

Dossier gekröpfter Nordanflug 

Dossier Politik

Dossier Südanflug

Green Approach, gekrümmter Endanflug, gekröpfter Nordanflug

Dossier Tourismus und Fluglärm im Schwarzwald

Studie zum ZFI


Erlaubt das Wetter Südanflüge? 
Die aktuellen Details inkl. Prognose für den nächsten Morgen. Hier klicken


Vergleich Nordanflug
mit Ost-/Südanflug


Unsere Forderungen

  • Sofortiger Stop der Südanflüge.
  • Keine weitere Zunahme der Südstarts.
  • Möglichst wenig Menschen schädigen.
  • Einhaltung gültiger Gesetze.
  • Nachtruhe von 22.00 bis 07.00.
  • Plafonierung (Kein Mega-Hub).