Kantonsrätliche Vorstösse siehe auch http://www.kantonsrat.zh.ch/internet/fs1_main.asp?MNID=310
Vorstösse sind die Möglichkeiten des Kantonsrates, durch Aufträge (Motionen), Vorschläge (Postulate) und Fragen (Interpellationen und Anfragen) selber aktiv zu werden und Gegenstände zu thematisieren, welche die Regierung nicht von sich aus in den Rat bringt. Motion Mit einer Motion kann der Regierungsrat verpflichtet werden, einen Entwurf für eine Verfassungs- oder Gesetzesvorlage, einen Beschluss oder einen Bericht vorzulegen. Wird die Motion überwiesen, hat der Regierungsrat innert dreier Jahre (Fristerstreckung um ein Jahr möglich) Bericht und Antrag zu unterbreiten.
Postulat Das Postulat lädt den Regierungsrat ein, zu prüfen, ob eine Verfassungs- oder Gesetzesvorlage oder ein Entwurf für einen Beschluss, insbesondere über einen Kredit, vorzulegen sei. Nimmt der Regierungsrat das Postulat entgegen oder wird es von der Ratsmehrheit überwiesen, so hat der Regierungsrat innert zweier Jahre (Fristerstreckung um ein Jahr möglich) Bericht zu erstatten.
Dringliches Postulat Mit der Unterstützung von mindestens 60 Ratsmitgliedern kann ein eingereichtes Postulat dringlich erklärt werden. Der Regierungsrat ist in diesem Falle verpflichtet, innert vier Wochen begründet Stellung zum Vorstoss zu nehmen.
Anfrage Mit der Anfrage kann jedes Ratsmitglied Aufschluss über Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung verlangen; der Regierungsrat antwortet innert drei Monaten schriftlich. Anfragen werden im Rat nicht diskutiert.
Dringliche Anfrage Wird eine Anfrage mit schriftlicher Unterstützung von mindestens 60 anwesenden Kantonsratsmitgliedern unterzeichnet, so gilt sie als dringlich und ist vom Regierungsrat innert fünf Wochen zu beantworten.
Interpellation Mit der Interpellation kann jedes Ratsmitglied, sofern es dabei von mindestens 19 weiteren Kantonsrätinnen und Kantonsräten unterstützt wird, vom Regierungsrat Aufschluss über Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung verlangen. Der Regierungsrat legt seine Antwort innert zwei Monaten nach ihrer Einreichung schriftlich vor. Anschliessend kann im Rat eine Diskussion folgen.
Parlamentarische Initiative Eine Parlamentarische Initiative bezweckt den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen. Stimmt der Rat einer Parlamentarischen Initiative auf Veränderung der Kantonsverfassung zu, so findet in jedem Fall eine Volksabstimmung statt. Parlamentarische Initiativen ermöglichen dem Kantonsrat, seinen Gesetzgebungsauftrag nötigenfalls auch ohne Mitwirkung der Regierung wahrzunehmen.
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